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Selbstbedienung beim RBB I.

  • Hans-Jürgen Kupka
  • vor 23 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit
Ex-Intendantin P. Schlesinger - Foto RBB
Ex-Intendantin P. Schlesinger - Foto RBB

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat am 11.12.2025 Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere Führungsmitglieder der ör Sendeanstalt erhoben. Die Anklagebehörde wirft ihnen vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Neben Schlesinger sind der frühere Verwaltungsdirektor, die frühere juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt. Wie die Generalstaats-anwaltschaft mitteilte, hätten die Beschuldigten in dem Zeitraum „in unterschiedlicher Beteiligung“ das Vermögen des RBB geschädigt. Frau Schlesinger werden 26 Fälle von Untreue vorgeworfen, dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats 13, dem früheren Verwaltungsdirektor 5 und der früheren juristischen Direktorin 6 Fälle. Hierbei hätten die Beschuldigten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“. In sieben Fällen sei von einem „besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise bzw. des besonders hohen Schadens“ auszugehen.


Der Schwerpunkt der Tatvorwürfe betreffe „Zahlungen variabler Vergütungsanteile“ an Schlesinger und weitere (ehemalige) Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese Zahlungen seien, so die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, „unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden“. Außerdem seien „in pflichtwidriger Weise Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der turnusmäßigen Geschäftsführung der ARD durch den RBB unter anderem an die Mitglieder der Geschäftsleitung gezahlt worden“. Pro Monat und AT-Mitarbeiter lag die Summe bei 1.700 Euro, beginnend schon drei Monate vor der Vorsitz-Übernahme. Ein einmaliger Fall von Selbstbedienung im ÖRR. Diese Gelder wurde später zurückgezahlt. Ferner hätten Schlesinger und die frühere juristische Direktorin des RBB das Vermögen des Senders geschädigt, „indem sie wissentlich ohne rechtliche Verpflichtung Zahlungen an einen ehemaligen Mitarbeiter des RBB im Zusammenhang mit dessen vorzeitigem Ruhestand veranlasst haben“. Zudem habe Schlesinger „die Übernahme der Freistellungskosten durch den RBB für einen weiteren Mitarbeiter eines Tochterunternehmens“ (RBB-Werbegesellschaft) pflichtwidrig veranlasst. Und schließlich habe sie sich „Bewirtungskosten für private Veranstaltungen und eine Urlaubsreise unzulässigerweise vom RBB erstatten“ lassen. Die Reise ging mit dem Ehemann nach London.


Die Vorwürfe gegen Schlesinger und die weiteren Beschuldigten führt die Generalstaats-anwaltschaft konkret aus. So sei der RBB durch ein von dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats angeregtes Prämiensystem für die RBB-Geschäftsleitung – dem der gesamte Verwaltungsrat hätte zustimmen müssen – um 933.505 Euro betrogen worden. Davon seien 223.722 Euro an Schlesinger, 151.546 Euro an die einstige Justitiarin und 170.169 Euro an den früheren Verwaltungsdirektor gegangen. Die unzulässig gezahlten Zulagen für den Vorsitz in der ARD beliefen sich auf insgesamt 122.400 Euro. Die unzulässige Vorruhestandsregelung für einen Mitarbeiter habe einen Vermögensschaden von 662.605 Euro verursacht, dem freigestellten Mitarbeiter einer RBB-Tochterfirma sei ein Quartal lang unberechtigt ein Monatsgehalt von 12.275 Euro gezahlt worden. Hinzu kommen die Summen, die Schlesinger dem RBB in, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin schreibt, „unzulässiger Weise“ in zehn Fällen für Bewirtung und Reisen in Rechnung stellte: 4.871 Euro für die „Bewirtung von Gästen“, 1.650,62 Euro für eine zweitägige Privatreise.


Die Ermittlungen begannen im August 2022 und hätten so lange gedauert, sagte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, weil man „erhebliche Mengen an Dokumenten und elektronischen Daten“ habe sichten müssen – insgesamt rund 474 Gigabyte. Patricia Schlesinger war am 4.8.2022 als Vorsitzende der ARD und am 7.8.2022 als Intendantin des RBB zurückgetreten. Einen Tag später gab die Staatsanwaltschaft Berlin bekannt, sie nehme Ermittlungen auf, drei Tage später wiederum teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, sie übernehme, wegen der „Bedeutung“ der Angelegenheit. Durch strafrechtliche Vorgänge sowie Misswirtschaft und Vetternwirtschaft unter der Führung von Schlesinger rutschte der RBB, und die gesamte ARD, in eine tiefe Krise (Glaubwürdigkeit und Finanzen). Der RBB musste radikale Sparanstrengungen bei Programm und Personal vornehmen und hat sich bis heute noch immer nicht vom „Schlesinger-Skandal“ erholt. Die Vertragsländer Berlin und Brandenburg haben aus den Skandal die Lehren gezogen und den Staatsvertrag des RBB neu gefasst.


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