Rundfunkbeitrag soll nur um 28 Cent steigen
- Hans-Jürgen Kupka
- vor 21 Stunden
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Ist das eine gute Nachricht für die Gebührenzahler? Der Beitrag für den ÖRR soll ab Januar 2027 nicht mehr um 58 Cent, sondern nur noch um 28 Cent steigen. Der Beitrag würde sich somit von 18,36 auf 18,64 Euro erhöhen. Überrascht kann niemand sein, denn diese Nachricht war bereits seit Wochen im Umlauf. Am Freitag (20.02.2026) hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Entwurf vorgestellt. Der entsprechende 25. KEF-Bericht ist jetzt an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, übergeben worden. Die drastische Reduzierung des Anstiegs auf ein Viertel begründete der KEF-Vorsitzende Martin Detzel bei der Präsentation des 25. Berichts vor allem mit einer veränderten Datenlage. „Die Feststellungen des 25. Berichts stellen allerdings die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage. Als sogenannter Zwischenbericht erfüllt der 25. Bericht vielmehr seine Zielsetzung, Veränderungen seit der Erstellung des vorangegangenen Beitragsberichts zu bewerten und gegebenenfalls eine bestehende Beitragsempfehlung zu aktualisieren“, sagt Detzel.
Nach Überzeugung der Kommission sind die ör Sendeanstalten „bedarfsgerecht“ finanziert. ARD, ZDF und DRadio werden in den nächsten Jahren über mehr Geld verfügen, als die Experten 2024 berechnet hatten. Die zusätzlichen Einnahmen ergeben sich aus: Mehreinkünfte wegen einer größeren Zahl von Haushalten, höhere Zinseinnahmen, weniger Ausgaben für Investitionen. Die KEF erwartet, dass es künftig deutlich mehr beitragspflichtige Wohnungen und weniger Befreiungen von der Beitragspflicht gibt. Von 40,5 Millionen Wohnungen 2025 steigt laut der KEF die Anzahl auf 41,4 Millionen im Jahr 2028 – ein Plus von 2,3 Prozent. Bereits eine geringe Erhöhung der beitragspflichtigen Haushalte um ein Prozent, führe kumuliert, innerhalb von zwei Jahren zu Beitragsmehreinnahmen von etwa 400 Millionen Euro für vier Jahre, so die KEF.
Die Kommission kommt zu dem überraschenden Ergebnis, obwohl die neue Beitragshöhe berücksichtigt, dass die Länder ihre letzte Empfehlung nicht umgesetzt haben und der „Finanzbedarf“ der Sender weiter steigt. Dadurch, dass die Länder die Erhöhung von 58 Cent nicht staatsvertraglich geregelt haben, wurde ein Beitragsausfall von 538,3 Millionen Euro prognostiziert, der bei dem neuen Vorschlag einberechnet wurde. Zudem wird der anerkannte Finanzbedarf um 357 Millionen Euro angehoben. In die Berechnungen sind mögliche positive wirtschaftliche Effekte aus dem Reformstaatsvertrag nicht eingeflossen. Mit ihnen wird erst ab 2029 gerechnet.
Die KEF hat nach eigenen Angaben auch im Verfahren zum 25. Bericht erhebliche Korrekturen von fast 1,3 Milliarden Euro am angemeldeten Finanzbedarf der Anstalten vorgenommen. Damit betragen die anerkannten Kosten für die Jahre 2025 bis 2028 42 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Steigerung von fast neun Prozent oder 3,5 Milliarden Euro gegenüber dem Zeitraum von 2021 bis 2024. Jährlich hätten die Anstalten dann ein durchschnittliches Budget von 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung. "Das KEF-Verfahren funktioniert verlässlich auch in herausfordernden Zeiten und ermöglicht bei Bedarf eine Nachjustierung der Beitragsempfehlung auch für verkürzt berücksichtigungsfähige ‚Restperioden‘. Beitragszahler, Anstalten und Länder können darauf vertrauen", sagt der KEF-Vorsitzende Martin Detzel. "Die Feststellungen des 25. Berichts stellen die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage. Als sogenannter Zwischenbericht erfüllt der 25. Bericht vielmehr seine Zielsetzung, Veränderungen seit der Erstellung des vorangegangenen Beitragsberichts zu bewerten und gegebenenfalls eine bestehende Beitragsempfehlung zu aktualisieren."
Es bestehen jedoch große Zweifel, ob die Politik die neue KEF-Empfehlung umsetzen wird. Aus der Politik waren zuletzt vereinzelt Stimmen zu hören, die die Empfehlung als Bestätigung der eigenen Linie verstanden wissen wollten. Die Anstalten bräuchten doch nicht so viel Geld und die KEF habe erst jetzt richtig gerechnet, wurde behauptet. Insbesondere Sachsen hat sich bereits gegen jede Gebührenerhöhung ausgesprochen. Auch Sachsen-Anhalt ist der Meinung, dass beim ÖRR mehr gespart werden sollte (im September wird ein neuer Landtag gewählt). ARD-Vorsitzender Florian Hager glaubt ebenfalls nicht, dass das Beitragsverfahren zurück in geregelte Bahnen kommen kann. Die KEF appelliert nun jedenfalls an die Bundesländer und spricht von der Chance auf einen „konstruktiven Neustart der Rundfunkfinanzierung”.
Zustimmen müssen alle 16 Ministerpräsidenten sowie die 16 Landtage. Danach sieht es allerdings nicht aus. Zudem liegt in Karlsruhe noch ein dicker Medienbrocken. Denn unabhängig von der KEF-Empfehlung muss das Bundesverfassungsgericht noch über die Beschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag von 18,94 € ab 2025 entscheiden. Das wird wohl in diesem Jahr passieren, ein konkretes Datum gibt es jedoch nicht. Wie wird das BVerfG entscheiden? Karlsruhe könnte sich auf die Höhe des Rundfunkbeitrags beschränken und sich dabei an der jetzt getroffenen KEF-Empfehlung orientieren. Da das gesamte System der Beitragsfestsetzung aber schon seit Jahren dysfunktional ist, weil sich die Politik nicht auf ein Finanzierungssystem für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote einigen kann, könnte das Gericht auch neue Maßstäbe setzen, um den gordischen Knoten zu zerschlagen. In Richtung Politik sollte Karlsruhe daher deutliche Ansagen machen. Der neue KEF-Bericht hat allen Kritikern in und außerhalb der Sendeanstalten jedoch aufgezeigt, dass der ÖRR finanziell nicht ausblutet – er kann seinen Sendeauftrag erfüllen.



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