top of page

Die Hälfte der Gebühren nur für Informationen

Schweizer Bundesrat erteilt der SRG eine neue Konzession

Der Bundesrat (Regierung) in Bern hat der SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft) trotz Kritik in der Anhörung eine neue Konzession erteilt. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für vier Jahre. Die SRG soll sich stärker von privaten Anbietern unterscheiden. Der Bundesrat will das Leistungsprofil der SRG schärfen und deren öffentlichen Service-Charakter deutlicher profilieren. Mittelfristig soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz durch das Bundesgesetz über elektronische Medien ersetzt werden. Mit der neuen Konzession soll sich die SRG aber stärker von den privaten Sendeanstalten unterscheiden. Sie muss für alle redaktionellen Bereiche inhaltliche und formale Qualitätsstandards vorgeben und Prozesse für deren Überprüfung sicherstellen. Mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen muss die SRG für Information einsetzen. Die Konzession sichere die heutigen Informations- und Kulturleistungen, schreibt der Bundesrat. Neben den Radio- und Fernsehprogrammen sind in der neuen Konzession auch Online-Beiträge ausdrücklich als Teil des publizistischen Angebots erwähnt. Die Einschränkungen beim Online-Angebot – etwa das Verbot der Online-Werbung – bleiben jedoch unverändert bestehen. Die SRG wird nun verpflichtet, mit privaten schweizerischen Medienunternehmen zusammenzuarbeiten. Sie soll ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zur Verfügung stellen. Dabei muss sie transparente und gleichberechtigte Nutzungsbedingungen gewährleisten. Die verursachten Kosten kann sie den Privaten in Rechnung stellen.

In der Unterhaltung und im Sport soll die SRG Kooperationen mit schweizerischen Veranstaltern anstreben, um diesen ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Die Konzession schreibt der SRG auch vor, einen dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen und regelmäßig ihre Angebots- und Unternehmensstrategie zur Diskussion zu stellen. Anders als in der alten Konzession werden nur die ersten drei sprachregionalen Radioprogramme (jeweils in deutsch, italienisch und französisch) sowie das rätoromanische Programm, als Pflichtprogramme in der Konzession verankert. Die SRG kann damit frei entscheiden, ob sie andere Programme noch anbietet oder nicht. Es handelt sich um die Spartenprogramme (die volkstümliche) Musikwelle, Option musique (leichte französischsprachige Unterhaltungsmusik aus den vergangenen vierzig Jahren), SRF4 News, Swiss Pop, Swiss Jazz, Swiss Classic und Virus (für die junge Generation).

Die SRG-Geschäftsleitung hatte schon am 4.3.2018 angekündigt 30 Millionen Franken (26,4 Mio.€), bei einem Budget von heute 1,6 Milliarden Franken (1,4 Mrd.€), einzusparen. Einschneidender und beim TV-Publikum höchst willkommen ist die Maßnahme, die Werbung einzuschränken. Der SRG-Generaldirektor versprach, Unterbrecherwerbung bei Serien und Filmen abzuschaffen. Und die SRG will ihr Engagement für Schweizer Serien und Filme erhöhen. Sie will sich online zurückhalten, dieses ist zentral für private Medien. Die SRG hat inzwischen eine gemeinsame Radioplattform mit privaten Sendern aufgebaut. Und sie will ihre Archive für andere Medien öffnen.

Hier muss sich erweisen, wie stark die anderen Medien davon profitieren können und wollen. Zumindest bei Beiträgen zu aktuellen Ereignissen dürften die größeren Medienhäuser wenig Bedarf haben. Dies, weil sie sich von den SRG-Medien unterscheiden, weil sie schneller sein und einen anderen Ansatz einbringen wollen. Zudem bieten auch Nachrichtenagenturen längst News-Videos an. Dass die SRG-Archive auch für private Medienanbieter geöffnet werden sollen, kann diesen Medienhäusern allenfalls für Hintergrundbeiträge dienen.



bottom of page