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Werden sich die 16 Länder in der Medienpolitik einigen können ?



Der monatliche Rundfunkbeitrag wird wohl von 17,50 € auf 18,36 € erhöht werden. In wenigen Wochen wird die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) eine Empfehlung bekannt geben und ihren 22. Bericht veröffentlichen. „Nachdem der Rundfunkbeitrag schon seit 2009 nicht mehr angehoben wurde und er im Jahr 2015 sogar noch abgesenkt wurde, halte ich diesen Vorschlag der KEF für angemessen. Aus Sicht des Saarlandes wird es bei dieser sehr maßvollen Anpassung des Rundfunkbeitrags auch darauf ankommen, die berechtigten Interessen der beiden kleinsten ARD-Anstalten, Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk, die keine nennenswerten Eigenmittel haben, entsprechend zu berücksichtigen“, so Henrik Eitel, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, in einem Beitrag von Medienpolitik.net, von Januar 2020. Das Medien-Portal hatte alle Staats- bzw. Senatskanzleien gebeten, zwei Fragen zur Medienpolitik im Jahr 2020 zu beantworten: „1. Wie sollte Ihrer Meinung nach der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert bzw. modernisiert werden? 2. Wo liegen die medienpolitischen Themen und Schwerpunkte für 2020?“ Und bis auf eine Ausnahme haben alle Kanzleien geantwortet.


Dabei wird sehr deutlich, wie lange sich diese Medien-Debatte schon hinzieht. Offensichtlich haben die 16 Landesregierungen große Schwierigkeiten, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. „Die Länder führen seit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Warnemünde im Jahr 2016 eine intensive Diskussion zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mecklenburg-Vorpommern hat dabei mit anderen Ländern für einen umfassenden Ansatz geworben, bei dem es nicht nur um eine Auftragsneujustierung geht, sondern auch um haushalts- und finanzierungsrelevante Aspekte wie die Einführung einer stärkeren Budgetierung und eines Indexmodells für die Anpassung des Rundfunkbeitrags. Ich stehe unverändert zu diesem Ansatz, den ich als Paket betrachte und momentan wenig Sinn darin zu erkennen vermag, einzelne Bestandteile herauszulösen und gesondert zu verfolgen. Es geht mir insgesamt darum, perspektivisch von der starren, staatsvertraglich verankerten konkreten Beauftragung von Programmen dort abzuweichen, wo die Anstalten vor dem Hintergrund eines konvergenten, ständigen Veränderungen unterworfenen Medienmarkts flexibler als bisher aufgestellt sein sollten. Insoweit stehen für mich die Digitalangebote im Fokus, aber auch die sogenannten Spartenprogramme. Mit einer Auftragsflexibilisierung verbinde ich allerdings auch die klare Erwartung, dass die Anstalten entstehende Freiräume dazu nutzen, stärker als bisher Synergieeffekte zu heben und zu mehr Kooperationen zu kommen. Dies läge im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und wäre nach meiner Überzeugung ein Beitrag dazu, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen“, so Dr. Heiko Geue (SPD), Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern.


Und im Bereich der Medienpolitik für 2020 stellt sich für Dr. Geue die Frage, „ob und wie die Reformdiskussion zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter geführt werden soll. Damit ein Stück weit verknüpft ist auch der weitere Umgang mit der Beitragsempfehlung der KEF für die 2021 beginnende Beitragsperiode. Daneben ist mit dem von der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember (2019) beschlossenen Vertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ein wichtiges Vorhaben umzusetzen. Mit dem Hauptbestandteil, dem Medienstaatsvertrag, wird nicht nur ein zeitgemäßes Regelungswerk für bislang gar nicht oder nur in geringem Umfang regulierte Bereiche der modernen Medienwelt vorgelegt, sondern auch der bisherige Rundfunkstaatsvertrag völlig neu strukturiert. Für die Ratifizierung in den Länderparlamenten gibt es einen ehrgeizigen Zeitplan, da mit dem Staatsvertrags-Paket auch die EU-AVMD-Richtlinie umgesetzt wird. Dies muss bis September 2020 geschehen sein. Eine weitere wichtige Herausforderung sehe ich im Bereich Jugendmedienschutz. Hier wird es darum gehen, die Gesetzgebungsabsichten des Bundes beim Jugendschutzgesetz mit den sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abbildenden Länderkompetenzen so abzugleichen, dass sich die Regelungen sinnvoll ergänzen“. So oder so ähnlich ist die Argumentation aller 16 Länder.


Sein Amtskollege aus dem Saarland, Henrik Eitel (CDU), Chef der Staatskanzlei, ergänzt betr. der Ausgestaltung des Auftrags des ÖRR und weist auf zwei wesentliche Eckpunkte hin: „Zum einen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen hat, dass Rundfunkanstalten einen umfassenden Versorgungsauftrag haben. Denn informierte Bürger, die einen Überblick über die wesentlichen politischen, kulturellen und sonstigen gesellschaftlichen Entwicklungen haben, sind die besten Garanten für eine lebendige und zukunftsfähige Demokratie. Zum anderen gilt es, die gesellschaftliche Akzeptanz von ARD und ZDF zu sichern: Denn wenn kein Bürger mehr den Rundfunkbeitrag zahlen würde oder kein Bürger sich mehr für die beitragsfinanzierten Angebote interessieren würde, dann hätte sich das Duale Rundfunksystem auch überlebt. Doch da das Duale Rundfunksystem mit privaten Veranstalten auf der einen Seite und beitragsfinanzierten Sendern auf der anderen Seite sich bewährt hat – Deutschland verfügt über eine der freisten und vielfältigsten Rundfunklandschaften der Welt –, gilt es, dieses System für die Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei wird es mit Blick auf die Ausgestaltung des Auftrages von ARD und ZDF darauf ankommen, künftig das besondere öffentlich-rechtliche Profil stärker herauszuarbeiten. Darüber hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die regionale Berichterstattung zu erhalten“.


Weitere wichtige Punkte sind „zum einen die parlamentarischen Zustimmungsverfahren zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem die Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung von Zweitwohnungen vom Rundfunkbeitrag umsetzen werden. Darüber hinaus wird der neue Medienstaatsvertrag, auf den sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach langen Beratungen geeinigt haben, umzusetzen sein. Wenn dieser Staatsvertrag, in dem die Länder wichtige neue Weichenstellungen insbesondere für die Bereiche Intermediäre und Plattformen vornehmen, im März 2020 unterzeichnet sein wird, stehen danach wiederum Notifizierung der entsprechenden Regelungen bei der Europäischen Kommission, die Vorunterrichtungen der Landtage sowie die entsprechenden Zustimmungsgesetze an. … Im Übrigen zeigt sich, dass auch nach der Entwicklung eines neuen Medienstaatsvertrags die medienpolitischen Beratungen im Länderkreis nicht zu Ende sind. Ich erwarte, dass die Länder in den nächsten zwölf Monaten unter anderen die Themen „modernes Medienkonzentrationsrecht“, „Notwendigkeit einer rundfunkrechtlichen Zulassungspflicht“ und „Förderung der regionalen Berichterstattung“ weiter engagiert diskutieren werden. Einige dieser Themen werden dann – vielleicht Anfang 2021 – vermutlich in einen „1. Medienstaatsvertragsänderungsstaatsvertrag“ einfließen. Insofern wird das Jahr 2020 – zumindest aus medienpolitischer Sicht – kaum weniger arbeitsreich als das Jahr 2019“, so Henrik Eitel.


Für Rainer Robra (CDU), Staatsminister für Kultur und Medien, und Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, ist es besonders wichtig, „dass das öffentlich-rechtliche Profil der Angebote als Gegengewicht zu den Angeboten der privaten Rundfunkanbieter geschärft werden muss. Die Öffentlich-Rechtlichen bieten eine inhaltliche Vielfalt, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Dieses besondere Profil sollte vor allem auch in den Hauptsendezeiten deutlicher werden, selbstverständlich auch in den digitalen Angeboten, die gerade viele junge Leute erreichen sollen. Für mich gilt auch nach wie vor: ARD und ZDF müssen unterscheidbarer werden, ihre spezifischen Vorteile entwickeln und ausbilden. Bei der ARD ist das die regionale Verankerung ihrer Anstalten, die auf der gemeinsamen Plattform der ARD einen besonderen Beitrag zum Zusammenhalt in Deutschland leisten müssen, gerade auch im Jubiläumsjahr der Deutschen Einheit. Die SRG (Anmerkung: privater Anbieter mit öffentlicher Lizenz) beispielsweise leistet gerade jetzt einen vorbildlichen Beitrag zur Kohäsion in der Schweiz“.


Zum Thema Erhöhung des Beitrages führt Rainer Robra aus: „ Als Entscheidung der Länder muss sie immer die Zustimmung von 16 Landesparlamenten erreichen, das war bei den letzten Beitragsanpassungen immer schwierig. Aktuell ist es unabdingbar, dass die Anstalten überzeugend vermitteln, dass ihnen bewusst ist, dass nur ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit den Beitragsgeldern zu mehr Akzeptanz in der Gesellschaft führt. Daher erwarte ich von den Anstalten, dass sie sich auf der Grundlage der Erkenntnisse der KEF selbst zu weiteren Anstrengungen verpflichten. Wir brauchen von ihnen ein Signal: wir haben verstanden, dass langfristige Beitragsstabilität erreicht werden muss.


Ein weiterer Schwerpunkt wird die Ratifizierung des Medienstaatsvertrages sein, der die bisherigen Rundfunkstaatsverträge ablöst und die Medienordnung in weiten Teilen an die moderne Medienwelt anpasst. 2020 erwarte ich zudem, dass wir uns mit Sachsen und Thüringen auf einen novellierten MDR-Staatsvertrag einigen können und so auch die Rahmenbedingungen des MDR modernisieren. Ein großes medienpolitisches Thema bleibt es, wie auch in einer sich ständig verändernden Medienwelt Public Value-Inhalte sichtbar bleiben. Sichtbarkeit setzt voraus, dass die Auffindbarkeit von solchen Inhalten leichter wird und diese nicht in einem immer größer werdenden Angebot untergehen. Insbesondere mit Blick auf die fehlende Transparenz von Algorithmen aus den Vereinigten Staaten und China begrüße ich zudem die Überlegungen zu einer europäischen Medienplattform als Infrastrukturprojekt, welches aus europäischen Mitteln finanziert werden könnte. Die Anstalten sind gehalten ihre Plattformstrategien anzupassen und dabei verstärkt auch mit privaten Qualitätsmedien sowie Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zusammenzuarbeiten“.


Für Dr. Benjamin Grimm (SPD), Staatssekretär für Medien und Digitalisierung Brandenburgs, waren die letzten zwei Jahre verlorene Jahre. „Die vor allem in den letzten zwei Jahren intensiv geführte Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat uns einem Reform-Staatsvertrag nicht nähergebracht. Dass die Diskussion zuletzt auf die Frage des Systemwechsels von der Bedarfsermittlung durch die KEF hin zu einem Indexmodell reduziert wurde, hat die eigentliche Aufgabe verdeckt. Denn tatsächlich ist die entscheidende Frage, wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer Zeit neu aufstellt, in der sich das Mediennutzungsverhalten dramatisch verändert hat, unter anderem mit dem Effekt, dass das lineare Angebot viele Benutzergruppen überhaupt nicht erreicht. Brandenburg hat sich dafür eingesetzt, die Rundfunkanstalten schneller und flexibler zu machen. Hinter dem Begriff der Fokussierung steht für uns die Idee, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (wieder) stärker auf seine Kernaufgabe, auf den Gedanken des Public Value, auszurichten und damit auf seine Unterscheidbarkeit gegenüber rein (Massen-) Markt-getriebenen Angeboten. Denn das macht den Markenkern aus, den es zu stärken gilt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist seine gesellschaftliche Relevanz die Messlatte, nicht die Quote. Auch wenn die Quote nicht gleichgültig ist, denn ein Angebot, das das Publikum nicht erreicht, wäre auch sinnlos. Mit einer Flexibilisierung des Auftrags soll den Anstalten mehr Beweglichkeit und auch mehr Eigenverantwortung gegeben werden. Das ist die richtige Antwort darauf, dass sich das Nutzungsverhalten sehr stark und innerhalb der jüngeren Zielgruppen auch sehr schnell verändert. Ich stimme nicht ein in den Chor derjenigen, die lineare Programme schon heute für tot erklären wollen. Aber die Zukunft liegt im nicht-linearen, im interaktiven und an unterschiedliche Nutzergruppen angepassten Inhalte-Angebot. Die Aufgabe ist also, aus Rundfunkanstalten Inhalte-Häuser zu machen. Künftig suchen sich Inhalte den für sie geeigneten Verbreitungsweg und nicht mehr Programme ihre Sendungsinhalte. Dafür müssen wir die Anstalten anders aufstellen, als sie es heute sind“.


„Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf keiner grundlegenden Reform, wohl aber einer Schärfung“. Das sind deutliche Worte von Dr. Jörg Mielke (SPD), Chef der Staatskanzlei Niedersachsens. „Ausgehend von neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit des Pflichtbeitrags mit der Verfassung sollen öffentlich-rechtliche Angebote im Rahmen eines Gesamtangebots ein Profil aufweisen, dass nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgt. Sie sollen zu einer Vielfalt beitragen, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Demgegenüber können beim Umfang der linearen Programmbeauftragung, vor allem aber bei der Wahl der Ausspielwege und darüber hinaus bei der Linearität durchaus Flexibilisierungen nötig sein, um den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Anpassung an eine sich immer schneller wandelnde Medienwelt zu ermöglichen“.


Für Staatsministerin Theresa Schopper (Grüne), verantwortlich für die politische Koordination im Staatsministerium von Baden-Württemberg, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk „für einen hohen Informationsstand in unserer Bevölkerung und den Zusammenhalt der Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Das gilt gerade in Zeiten des Internet, in denen eine Informationsflut auf uns hereinbricht. Diese elementar wichtige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 nochmals eindrucksvoll bekräftigt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann gerade durch seine unabhängige Finanzierung vermeintliche Neuigkeiten, die sich insbesondere in sozialen Netzwerken rasant verbreiten können, hinterfragen, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen, einordnen und bewerten. Auch diese zunehmende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte in alle Reform- und Modernisierungsüberlegungen einbezogen werden. Baden-Württemberg hat sich gemeinsam mit zunächst Bayern und Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht und später dann mit insgesamt acht Ländern 2019 hierzu ein Reformmodell vorgelegt. In diesem geht es nicht nur um die Themen Beitragsindexierung und Budgetierung (Anmerkung: von den Satelliten-Programmen „tagesschau24“, „ARD one“, „ZDFinfo“ und „ZDFneo“), sondern auch um eine Auftragspräzisierung, das heißt, um eine Unterscheidbarkeit des Gesamtangebots der öffentlich-rechtlichen Anstalten von den privaten Angeboten sowie um eine Flexibilisierung eines definierten Teils des Auftrags. Die Flexibilisierung würde die Anstalten in die Lage versetzen, auf sich ändernde Nutzungsbedürfnisse flexibler und schneller zu reagieren. Zudem würden wir damit einen starken kreativen Impuls setzen, weil – verbunden mit der Budgetierung – durch Einsparungen an der einen Stelle, spannende Angebote an anderer Stelle ermöglicht oder erhalten werden könnten. Dabei bezieht sich der kreative Impuls sowohl auf die ökonomische Seite als auch auf die programmlichen Angebote. Unterhaltung und Sport sollen neben den Bereichen der Information, Kultur und Bildung auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Zur Meinungsvielfalt und Meinungsbildung tragen nicht nur Nachrichtensendungen und Dokumentationen bei, sondern auch fiktionale Inhalte, Unterhaltungsformate und Sportangebote. Diese können ebenfalls gesellschaftlich wichtige Themen vermitteln oder ein wichtiges Informationsinteresse bedienen. Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es weiterhin bleiben, ein qualitativ hochwertiges Angebot zur Verfügung zu stellen, dass für die gesamte Bevölkerung von hohem Mehrwert und Interesse ist“.


Die 16 Landesregierungen haben nicht viel Zeit um sich zu einigen, soll die Gebühren-Erhöhung zum 1.1.2021 realisiert werden. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, müssen alle 16 Regierungen und Parlamente zustimmen. Bei nur einer Nein-Stimme bliebe alles beim derzeitigen Stand. Zudem erwarten die Länder mit Interesse den Bericht der ARD zum ARD-Finanzausgleich. Dieser betrifft die Mini-Anstalten in Bremen und dem Saarland. Ohne finanzielle Unterstützung von den Beitragszahlern anderer Bundesländer, wären diese Anstalten nicht lebensfähig.

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