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RBB: Es wird immer teurer ...

  • berlinhaus1
  • 17. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Patricia Schlesinger im Jahr 2016 | Bild: rbb Presse & Information
Patricia Schlesinger im Jahr 2016 | Bild: rbb Presse & Information

Die Beziehung zwischen der Ex-Intendantin Patricia Schlesinger und dem rbb ist zwar schon seit August 2022 durch eine fristlose Kündigung beendet worden, aber das hindert die Streitparteien nicht daran, sich noch immer vor Gericht um hohe Geldbeträge zu duellieren. Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts vom 16.7.2025 muss Schlesinger dem rbb Schadensersatz in Höhe von 88.000 Euro leisten. Gleichzeitig wurde der ör Sender dazu verurteilt, Schlesinger das in ihrem Dienstvertrag vereinbarte monatliche Ruhegeld von unseriösen 18.384,54 Euro zahlen. Das gilt aber zunächst nur für den Januar 2023, für den Schlesinger Klage einreichte. Für weitere Ruhegeldzahlungen müsste sie eine neue Klage erheben. Zudem sei es keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte Richter Markfort bei der Urteilsverkündung.


Beim Richterspruch der 105. Zivilkammer am Mittag waren weder Schlesinger noch ihre Anwälte anwesend. Der rbb dagegen war durch Anwalt René Weißflog, Justiziarin Kerstin Skiba, Verwaltungsräte Wolfgang Krüger und Benjamin Ehlers vertreten. Schlesinger wird ihre Klage auf nur einen Monat deshalb beschränkt haben, da der Streitwert des Verfahrens für die gesamte Phase einer Ruhegeldzahlung bei mehreren hunderttausend Euro liegen dürfte.


Das Landgericht folgte in Teilen der Widerklage des rbb. Der Verwaltungsrat des Senders hatte Schlesinger unter anderem vorgeworfen, die Bonuszahlungen und weitere Zulagen (für die Zeit während des ARD-Vorsitzes – ein Extra-Skandal) für bis zu 29 außertariflich bezahlte Führungskräfte, die Geschäftsleitung und sich selbst veranlasst zu haben. Dabei habe sie ohne die nötige Zustimmung des gesamten Verwaltungsrats gehandelt. Der rbb hatte die Forderung laut Gericht mit rund 1,8 Millionen Euro beziffert. Darüber hinaus muss Schlesinger rund 24.000 Euro Schadensersatz für Schäden an ihrem Dienstwagen und pflichtwidrig über den Sender abgerechnete Reisen zahlen. Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft zu diesen Vorwürfen dauern an.


Abgetrennt wurden im Prozess am Dienstag die Vorwürfe gegen die frühere Intendantin im Zusammenhang mit dem Großprojekt Digitales Medienhaus. Auch hier, so der Sender, habe Schlesinger wiederholt teure Aufträge ohne die notwendige Zustimmung des Verwaltungsrats ausgelöst und überdies gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen. Der rbb machte hier einen Schaden von 13,6 Millionen Euro geltend. Das Bauprojekt entwickelte sich zum Millionengrab in dreistelliger Höhe. Dazu soll es nun einen gesonderten Prozess geben.


Der Vorsitzende des rbb-Verwaltungsrats, Wolfgang Krüger, sprach nach dem Urteil von "einem guten Tag für den rbb und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler". Das Urteil der 105. Zivilkammer des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben die Möglichkeit, vor dem Kammergericht in die Berufung zu gehen. Die Streitparteien werden sich somit noch öfters vor Gericht sehen.


Der Skandal Schlesinger ist grundsätzlicher als es den Anschein hat. Eine einzige Frau hätte niemals ohne die tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit von Führungspersonen und Mit-gliedern der Aufsichtsräte so frei und ungeniert agieren können. Die Ex-Intendantin konnte nur deshalb ein Eigennutzsystem mit finanziellen Vorteilen errichten, weil es keinen Wider-stand gegen ihr selbstherrliches System gab. Ein privates Beziehungsnetzwerk von Mitar-beitern, Gremienräten und Unternehmern, ermöglichte und stabilisierte erst den Hofstaat von Patricia I. im Funkhaus. Die dbzgl. Aufarbeitung bei rbb, Politik und Justiz ist bis heute unzureichend. Die weiteren Skandale und Geldzahlungen des rbb der letzten Monate zeigen den Zustand der ör Sendeanstalt. Mit anderen Worten: Führung, Organisation, Aufsicht und Programme befinden sich noch immer im letzten Jahrhundert. Die Zeit ist reif für Veränder-ungen oder der gesamte ÖRR wird Geschichte sein.



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