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Der ersehnte Anfang vom Ende oder lediglich Beruhigungsmittel zum Jahresende?

Ein Gastbeitrag von Rene´ Ketterer Kleinsteuber



Das Urteil 1 BvR 1675/16 des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrages im Jahre 2018 war für uns alle wie ein Schlag ins Gesicht: Das, was während der mündlichen Verhandlung ablief, hatte mit dem späteren Urteil kaum noch was zu tun. Viele fragen sich heute noch, wie so etwas beim höchsten Gericht dieses Landes möglich sein konnte? Das tat und tut in doppelter Hinsicht weh: Zuerst hatten wir im Jahre 2018 unser Ziel, die aus unserer Sicht bestehende Verfassungswidrigkeit bestätigt zu bekommen, nicht erreicht. Noch schmerzhafter war die Tatsache, dass dieses Urteil viele an der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zweifeln ließen – den Anwesenden ist es bis heute nicht möglich, die Verhandlung mit dem Urteil in Einklang zu bringen. Auch das teils in sich widersprüchliche Urteil, mit den enthaltenen Lobeshymnen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, tragen dazu bei.


Erschüttert wurde das Vertrauen in das BVerfG auch durch die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, dessen Bruder Paul Kirchhof für einen kolportierten sechsstelligen Betrag das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Rundfunkbeitrages erstellt hat. Schon allein um keine Zweifel an einem unabhängigen interessenskonfliktfreien Verfahren und Urteil aufkommen zu lassen, wäre es geboten gewesen, Ferdinand Kirchhof daran nicht zu beteiligen. Stattdessen wurde lapidar behauptet, innerhalb der Familie Kirchhof wäre der Rundfunkbeitrag kein Thema und damit auch kein Interessenkonflikt bzw. keine Besorgnis zur Befangenheit gegeben. Bilde sich jeder selbst seine Meinung zu diesem „Bruderurteil“. [2]


Der Schaden ist enorm! Es entstand der Eindruck, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht über dem Grundgesetz und das mit der Unterstützung des höchsten Gerichts Deutschlands. Das in einer Zeit, in der Politik, staatliche Institutionen und Presse an Glaubwürdigkeit verlieren, während alternative und oft zweifelhafte Bewegungen an Zuspruch gewinnen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine große Chance verpasst, ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes zu fällen. Trotz des Urteils im Jahre 2018 wird unsere Arbeit ununterbrochen fortgeführt. An dieser Stelle ein großes Lob an das gesamte Team, das unser Forum gez-boykott.de hervorragend führt. Das Team hat mit seiner unermüdlichen Arbeit, die Stellung des Forums nicht nur verfestigt, sondern auch ständig weiter ausgebaut. Unser Forum ist in Deutschland einzigartig: Es gibt keinen einzigen Ort, der so viel Wissen und Information über alle Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beherbergt. Zu den öffentlichen und für alle einsehbaren Inhalten gesellen sich die internen Arbeitsgruppen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit einzelne Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bearbeiten.


Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent und der große Egoismus


Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2021 für jede Wohnung monatlich um 86 Cent erhöht werden – das entspricht einer jährlichen Mehreinnahme von über 400 Mio. €. Damit wollten die Rundfunkanstalten die von ihnen behauptete Finanzierungslücke schließen. Hier fragt man sich schon verwundert, warum die üppigen 9,5–10 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge inkl. Werbung und Rechteverwertung nicht mehr ausreichen sollen. Schließlich bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr als das Bruttoinlandsprodukt vieler Länder unserer Erde. Länder wie Haiti, der Kosovo, die Malediven und viele anderen müssen sich mit weniger begnügen als der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Erfüllung einer nicht mehr zeitgemäßen Grundversorgung benötigt. Zur unzeitgemäßen Grundversorgung zählen u. a. seichte Unterhaltungssendungen, eine in der Wahrnehmung vieler einseitige Berichterstattung, teure Sportrechte, unzählige Talkshows usw. Dazu kommen überteuerte Löhne und Gehälter samt traumhaften Pensionen zusätzlich zur Rente hinzu! Und nun sollen weitere über 400 Mio. € pro Jahr durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrages in die öffentlich-rechtliche Rundfunkkasse fließen.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spricht über und fordert stets Solidarität von uns Beitragszahlern. Der Rundfunkbeitrag sei eine solidarische „Demokratieabgabe“, die von jedem verantwortungsvoll zu entrichten sei, sagen uns die Rundfunkfunktionäre, Gesetzgeber und Politiker. Solidarität – heute notwendiger als eh und je in der jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fordert dennoch lautstark eine Beitragserhöhung, ohne Rücksicht auf die besondere aktuelle Lage zu nehmen. Während viele durch die Pandemie um ihre finanzielle Existenz bangen, entzieht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedweder solidarischen Verantwortung. Im Gegenteil: Hotels und Gastronomie müssen ihre Tore schließen, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk dennoch für jedes Hotelzimmer, für jede Gaststätte und für jedes geschlossene Geschäft den Rundfunkbeitrag weiterhin und zum Teil rabiat einfordert. Und nun fordern ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzlich noch mehr Geld von uns allen – über 400 Mio. € im Jahr. Das ist nicht nur fehlende Solidarität in schwierigen Zeiten, nein, genau das Gegenteil ist der Fall – purer Egoismus!


Sachsen-Anhalt stoppt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags


Nach den geltenden demokratischen Regeln, müssen alle 16 Bundesländer einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Sachsen-Anhalt hat jedoch die Erhöhung blockiert: Ministerpräsident Reiner Haseloff nahm den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurück.

Hierbei hat die sog. „Kenia-Koalition“ in zweifelhafter Weise mit einem Bruch gedroht, sollte die CDU gegen die Beitragserhöhung abstimmen. Einziger Grund für diese Drohung war die Tatsache, dass auch die AfD nicht zustimmen würde und damit CDU und AfD eine Mehrheit gegen die Beitragserhöhung hätten. Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Beitragsstabilität fester Bestandteil des Koalitionsvertrags ist – daher war die Festlegung der CDU, gegen die Beitragserhöhung abzustimmen, folgerichtig. Die Linke, die ebenfalls gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war, ist zusammen mit der SPD unter Missachtung des Koalitionsvertrages einfach umgefallen.


Im Übrigen führt uns das die fast paranoide Haltung der Politik vor: Legitime Ziele müssen verworfen werden, sobald diese auch von der AfD verfolgt werden. Damit gibt man der AfD ein mächtiges Instrument an die Hand, um das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland zu torpedieren.

Nun, egal wie die Ablehnung zustande kam: Es handelt sich um ein Novum in Sachen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser war über Jahrzehnte gewohnt, die parlamentarische – immer zustimmende – Abstimmung als notwendiges Übel anzusehen. Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesem Automatismus ein Ende setzt und die längst überfällige gesamtgesellschaftliche Diskussion über dieses Thema befeuert.


Framing und Überheblichkeit


Wie erwartet, fiel die Reaktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich aus: ARD, ZDF und Deutschlandradio kündigten an, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Grund: Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende „bedarfsgerechte Finanzierung“. Die vielen Fragen, die sich aus dieser Aussage automatisch ergeben, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter aufführen, geschweige denn behandeln – dies würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.


Tom Buhrow steht über den Landesparlamenten – Verantwortungsverweigerer


Tom Buhrow, Intendant des WDR und Vorsitzender der ARD erklärte in einem bemerkenswerten Interview des „Handelsblatt“ am 11.12.2020, dass Politiker im Sachsen-Anhalt Verantwortungsverweigerer seien und dass die CDU-Abgeordneten unzulässigerweise die Ratifizierung des Staatsvertrags (Anmerkung: und somit die Beitragserhöhung) mit Programmkritik verknüpft hätten.

Das Interview ist nichts für schwache Nerven: Es handelt sich um ein Musterbeispiel für die Anwendung des Framing-Manuals [1] mit einer nicht mehr zu überbietenden und maßlosen Überheblichkeit. Es entsteht der Eindruck, Herr Buhrow befände sich in einem Paralleluniversum mit seiner eigenen alternativen Realität. Vielleicht trägt sein Grundgehalt von ca. 400.000 € im Jahr zu dieser Realitätsverzerrung bei. Die parallelen und alternativen Ansichten des Herr Buhrow waren mit dem Interview vom „Handelsblatt“ noch lange nicht abgehandelt. In einem Interview von „Welt“ vom 22.12.2020 mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts erklärte dieser u. a. folgendes:


Zitat vom Ministerpräsidenten Haseloff:

»Der ARD-Vorsitzende hat den Abgeordneten erklärt, dass sie in diesem Verfahren im Grunde nur eine notarielle Funktion hätten. Also dem Vertrag zustimmen müssten. Später hat er gesagt, sie seien „Verantwortungsverweigerer“. Sehr überzeugend war das nicht. Man kann doch frei gewählten Abgeordneten nicht vorschreiben, wie sie abzustimmen haben, und das dann rein verfahrenstechnisch begründen. Da muss dann schon mehr kommen.« Steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk über den frei gewählten Landesparlamenten? Diese Frage möge jeder für sich selbst beantworten.


Tom Buhrow – Neues Abstimmungsverfahren bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags


Die Verantwortlichen reden immer davon, dass sie den demokratischen Prozess respektieren. Scheinbar nur solange es in ihrem Sinne läuft – ansonsten muss die Demokratie geändert werden. Das zeigt eindrucksvoll der neue Wunsch des Herr Buhrow. Ein wenig demokratisches Verhalten einer Institution und deren vorstehenden Protagonisten die angeblich eine Stütze der Demokratie sein soll!

Herrn Buhrow ist die einheitliche demokratische Abstimmung der 16 Bundesländer ein Dorn im Auge. Er plädiert dafür, dass sich künftig nicht mehr alle 16 Landtage einig sein müssen, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht. »Damit wäre viel gewonnen.«, sagte er dem „Spiegel“. Das Abstimmungsverfahren alle vier Jahre sei „ungeheuer kraftraubend“ und habe jetzt „zu einer Krise der föderalen Gemeinschaft geführt“.


Durch die vom Buhrow vorgeschlagene antidemokratische Änderung wäre nur etwas für die direkten Profiteure des Rundfunkbeitrages gewonnen! Sollten die Landesparlamente durch den Wegfall der einheitlichen Abstimmung ausgeschaltet werden, wäre die Demokratie auf- und abgegeben. Die Öffentlich-Rechtlichen sprechen aus diesem Grund wohl auch euphemistisch vom Rundfunkbeitrag als eine „Demokratieabgabe“.


Realitätsverlust und Überheblichkeit des Herrn Buhrow sind schwer zu ertragen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht weiter nach Gutdünken an der geänderten Realität vorbei immer mehr für eine immer weniger benötigte Leistung wollen. Wenn die Rahmenbedingungen sich ändern, muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend angepasst werden. Wenn das heißt, er muss stark reduziert werden, so muss es erlaubt sein, entsprechende Schritte einzuleiten. Die einheitliche Abstimmung der 16 Bundesländer aushebeln zu wollen, zeugt von einer respektlosen und nicht mehr zu ertragenden Arroganz. Schließlich muss jeder von uns den Rundfunkbeitrag bezahlen, nur weil wir unser Wohnrecht ausüben.


Ministerpräsident Stephan Weil schaltet sich ein – das Framing geht in die nächste Phase


Im Redaktions Netzwerk Deutschland erschien am nächsten Tag, also am 23.12.2020 (ein Tag vor Heiligabend) ein Interview mit Ministerpräsidenten Stephan Weil. Einige seiner Aussagen stammen scheinbar aus dem Framing-Manual [1] des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Lesen dieses Interviews erfordert ebenfalls starke Nerven.


Hier zwei Aussagen vom Ministerpräsidenten Weil:

»Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm.«

»Ich finde es besorgniserregend, dass die Agitation von Rechtspopulisten erkennbar Anklang in einer etablierten Partei gefunden hat. Das ist keine Bagatelle.«


An dieser Stelle muss ich Herrn Weil vehement widersprechen!

Solche Aussagen erinnern mich an die unendliche Geschichte. Hier gehe ich lediglich auf die Aussage ein, es gäbe einen Anspruch auf ein Vollprogramm. Die andere Aussage lasse ich außen vor, da sie eher eine Beleidigung für frei gewählten Demokraten und ihre Wähler ist.

Als das Märchen vom Vollprogramm auf die Welt gesetzt wurde, waren die östlichen Bundesländer noch hinter Mauer, Stacheldraht, Minenfeldern und automatischen Schießanlagen. Seitdem hat sich die Erde einige Male um unser Zentralgestirn gedreht.

Keiner fragt heute, wo man in der Stadtmitte das Pferd anbinden kann – heute fährt man Auto, Moped, Rad o. ä. – die Zeiten der Fortbewegung mit Hilfe von Pferden ist längst Geschichte. Übertragen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, würden wir heute in der Stadtmitte an jeder Ecke Anbindestangen und Pferdetränken für teures Geld unterhalten.


Der Anspruch auf Vollprogramm ist durch die Entwicklung der letzten 30-35 Jahre komplett entfallen. Damals wurde Rundfunk ausschließlich über den Äther übertragen: Es gab wenige Frequenzen und sowohl diese als auch die Sendeanlagen inkl. Produktionstechnik waren sündhaft teuer. Daher war es auch richtig, dass die wenigen Sender, die es damals gab, ein Vollprogramm anboten. Heute kann aber der letzte Gaucho auf der argentinischen Pampa mobil (hier ist das Pferd noch sinnvoll) in die ganze Welt für lau übertragen.


Also Herr Weil: Es gibt seit langem keinen Anspruch mehr auf ein Vollprogramm! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nur für Information, Bildung und Kultur finanziert werden. Alles andere gibt es in Überfluss. Daher meine eindringliche Bitte: Hören Sie bitte auf, sich des Framing-Manuals [1] zu bedienen, um längst widerlegte Thesen als Wahrheit verkaufen zu wollen! Wir sind weiter. Vielleicht haben wir Herrn Weil auch nur missverstanden und er meint lediglich EIN Vollprogramm, also nur noch einen öffentlich-rechtlichen Sender für die Grundversorgung. Darüber ließe sich reden.


Der ersehnte Anfang vom Ende oder lediglich Beruhigungsmittel zum Jahresende?


Entweder kennt man sich, man hat gute Drähte oder eben beides. Während normale Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, alle Instanzen durchlaufen müssen, bis sie nach Jahren, Nerven und viel Geld endlich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen dürfen, gelang dies ARD, ZDF und Deutschlandradio binnen Stunden. Über die notwendigen finanziellen Mittel dazu verfügen sie – durch unsere Rundfunkbeiträge.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag jedoch abgelehnt. Die Sender wollten nämlich per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht den demokratischen Prozess in Sachsen-Anhalt außer Kraft setzen und damit die Beitragserhöhung sofort erzwingen. Das mit unserem Geld in diesen schwierigen Zeiten.


Allerdings ist Nichts entschieden. Es wurde lediglich der Eilantrag abgelehnt – daher die Überschrift. Kurz vor Weihnachten wird der Kritiker des Rundfunkbeitrages mit einem kleinen Teilerfolg beschenkt. Aber wie sieht es danach aus? Die Ablehnung des Eilantrags wurde mit der Tatsache begründet, dass die Sender nicht dargelegt hätten, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen habt, ließen die Richter die Frage ausdrücklich offen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen.

Diese Aussage lässt aufhorchen und wenn man selbst der Verhandlung 2018 beim BVerfG beigewohnt hat, beschleicht einem ein sehr unangenehmes Gefühl.


Rene´ Ketterer Kleinsteuber ist von Beruf Ingenieurinformatiker und

er betreibt die Seiten GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de.


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