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Wer nicht antwortet zahlt doppelte Rundfunkbeiträge

Datenabgleich 2018 vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wer bekommt schon gerne Post vom Beitragsservice aus Köln, wohl die wenigsten. Schon lange ist der Pflichtbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio umstritten. Gegner des Rundfunkbeitrags fordern schon lange die Abschaffung der Zwangsgebühr. Unabhängig davon, gleicht der Beitragsservice derzeit ihre Daten mit denen der Meldeämter ab. So soll geprüft werden, ob es Beitragspflichtige gibt, die bisher noch nicht zahlen. Die Kosten für den Abgleich belaufen sich auf 12 Mio. Euro. „Der Meldedatenabgleich 2018 soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, unterstreicht Dr. Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für den Rundfunkbeitrag zuständig. Der Gesetzgeber habe den Meldedatenabgleich 2018 beschlossen, um den Datenbestand des Beitragsservice aktuell zu halten und so für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, so Eicher weiter. Wer auf das Schreiben zum Rundfunkbeitrag nicht antwortet wird automatisch zur Kasse gebeten. Denn dann wird davon ausgegangen, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Bis Anfang Juli sollen alle Daten der Meldeämter an die zuständige Stelle übermittelt sein, dann beginnt die Verarbeitung. 

Bis 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für das Eintreiben der Gelder verantwortlich, mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden. Im Zuge mehrerer Umstellungen der Rundfunkfinanzierung vom bisherigen Gebühren- auf das neue Beitragsmodell wurde die GEZ am 1. Januar 2013 in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Seit 2013 ist nicht mehr der Besitz eines Fernseh- oder Radio-Gerätes entscheidend, sondern es wird pro Haushalt gezahlt. Im Monat sind das aktuell 17,50 Euro, unabhängig davon, ob man das Angebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten nutzt oder nicht.

Die für den Meldedatenabgleich 2018 notwendigen Meldedaten werden von den Einwohnermeldeämtern am 6. Mai 2018, 0:00 Uhr ermittelt. Dabei handelt es sich um etwa 70,8 Mio. Datensätze. Aufgrund der Datenmenge können diese nicht auf einmal übertragen werden, sondern werden im Zeitraum vom 7. Mai bis voraussichtlich 3. Juli 2018 sukzessive an den Beitragsservice übermittelt. Anschließend werden die behördlichen Daten mit den vorhandenen Angaben der angemeldeten Beitragszahler beim Beitragsservice abgeglichen. Der gesamte Beitragsservice (zentral in Köln und dezentral bei den neun Landesrundfunkanstalten) beschäftigt rund 1.300 Mitarbeiter und verursacht Kosten von ca. 240 Mio. € im Jahr.

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