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„In unserem Bundesland wäre das eine Schallmauer“


Die Politiker Söder und Robra zum neuen Rundfunkbeitrag von ca. 18 Euro 

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will die Finanzierung der öffentl.-rechtl. Sendeanstalten ab 2021 grundlegend reformieren. Er sei dafür, dass der Rundfunkbeitrag „automatisch in gleicher Höhe wie die Verbraucherpreise steigt und damit die Inflation ausgleicht“, sagte er dem „Spiegel“ (3.3.2019) in einem Interview. Diese sogenannte Indexierung gebe den Sendern Planungsfreiheit. Außerdem solle den Rundfunkanstalten ein Budget zugewiesen werden, über das sie wie Unternehmen eigenverantwortlich entscheiden können. Deutschland brauche einen guten ÖRR und mit einem festen Budget könnten die Sender langfristig ihren Programmauftrag erfüllen. Söder stimmt versöhnliche Töne gegenüber ARD und ZDF an. „Für unsere Demokratie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk natürlich systemrelevant“. Dennoch müsse man die Finanzierung reformieren, das bisherige Verfahren sei „nicht mehr zeitgemäß“. Auf die Frage, ob zum Programmauftrag auch so viele Spartensender gehören, antwortet er: „Die Hauptprogramme von ARD und ZDF einschließlich der Dritten Programme sind unverzichtbar.“ Bei den Spartensender könne man schon überlegen, wie man Synergieeffekte erzielen könne. Grundsätzlich richte sich das Programm aber zu wenig an jüngere Leute, so Söder. „Wenn das so weitergeht wie jetzt, dann klinken sich ganze Generationen aus. Unter Schülern sagen manche: ‘Das ist voll ZDF’, wenn sie etwas nicht total aufregend finden. Das muss sich ändern.“ Der Marktanteil bei jungen Leuten, liegt weit unter fünf Prozent.

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat. Die Intendanten des ÖRR haben nach Angaben Söders Forderungen angemeldet, die eine Beitragssteigerung um zehn Prozent bedeuten würden. „Dafür gibt es keine Mehrheit unter den Ländern“. Der Sockelbetrag, mit dem die Indexierung starte, solle unter 18 Euro liegen. ZDF-Intendant Thomas Bellut und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hatten den Basiswert für die Berechnung der Runfunkgebühr Ende des vergangenen Jahres auf 18,35 Euro taxiert. Derzeit sei der Beitrag niedriger, weil Rücklagen aus vergangenen Jahren für die Finanzierung eingesetzt würden.

In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ (1.3.2019) hat Rainer Robra (Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt und Kulturminister sowie Mitglied in der Rundfunkkommission der Länder und im ZDF-Fernsehrat) sich zum Januar-Treffen der Ministerpräsidenten mit den Intendanten des ÖRR geäußert. „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben weitere Sparanstrengungen bei den Anstalten angemahnt, die Intendanten umgekehrt auf bisher Geleistetes hingewiesen. Konstruktiv war sicher auch die Verständigung auf den Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer sich immer weiter fragmentierenden Medienwelt. Dies heißt dann auch, dass die Sender den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen, sprich ein Profil ihrer Angebote entwickeln, das nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgt, sondern zu einer inhaltlichen Vielfalt beiträgt, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Im Kreis der Länder ist man sich darüber einig, dass eine Profilschärfung des Auftrags vorgenommen werden soll“. Bei künftigen Aufgaben kann es nur darum gehen „das öffentlich-rechtliche Profil, den Public-Value-Auftritt zu schärfen. Und zwar immer so, dass bei neuen Angeboten wie der sehr gelungenen Plattform zdfkultur.de nicht weitere Mittel gefordert, sondern dass sie durch weitere Austauschentwicklung aufkommensneutral finanziert werden“, sagte der CDU-Politiker Robra.

Dabei muss die Finanzierung dem Funktionsauftrag entsprechen – allerdings „unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten, auf die die KEF immer wieder hingewiesen hat“. Nicht wenige Ministerpräsidenten erwarten „eine Erhöhung auf nicht mehr als 17,98 Euro im Monat“. Wobei einige von ihnen betonen, „dass in ihren Ländern die Beitragsfrage nicht so entscheidend und deswegen eine stärkere Anpassung möglich sei. In unserem Bundesland, also Sachsen-Anhalt, wäre das aber eine Schallmauer, die nicht durchbrochen werden sollte. Diese 17,98 Euro galten ja schon ein paar Jahre, ehe durch die erhöhten Einnahmen aus dem Beitrag auf 17,50 Euro abgesenkt werden konnte . … Die Anstalten müssen wissen, dass sie bei den KEF-Anmeldungen bis 30. April 2019 nicht übertreiben oder gar über die Stränge schlagen dürfen. Das Verfahren befindet sich, in unseren Kreisen wie öffentlich, in einer psychologisch sehr schwierigen Phase. Zudem „gibt es unverändert ein Missverhältnis in der Wahrnehmung und Darstellung der Lebenswelten in Ost und West durch die öffentlich-rechtlichen Programme. Da hat es zweifelsohne Verbesserungen in Nachrichten, Dokumentationen und fiktionalen Produktionen gegeben, aber wir sind längst noch nicht da, wo wir sein sollten“, so Robra.

Und was das Thema Indexmodell betrifft, wächst in der Rundfunkkommission die Bereitschaft, „dass die Anpassung des Rundfunkbeitrages qua KEF-Verfahren (für) zwei Jahre, also vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022, gelten soll. Für die beiden Jahre danach könnte ein Indexmodell greifen. Details sind noch nicht fixiert, ebenso wenig für das künftige Miteinander aus KEF-Procedere und Indexierung“. Aber, es „darf damit eben kein Automatismus verbunden sein, es müssen Rationalisierungsabschläge möglich sein, die Herausforderungen für die Anstalten vorgeben, sich auch weiterhin sparsam zu verhalten“.

Mit dem Index-Verfahren soll die Planungssicherheit für die Anstalten erhöht und damit Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft werden. „Auch sollen die Landtage von diesem KEF-Verfahren entlastet werden, in dem die Parlamente ja keinerlei Spielräume haben. Allerdings brauchen wir, und das ist mir sehr wichtig, auch künftig eine starke Beteiligung der Landtage. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Länderparlamente aus dem Verfahren und der Verantwortung herausgedrückt werden, was Aufgaben, Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender angeht. Ein Index-Verfahren kann auch zur Über- oder Unterkompensierung beim Finanzbedarf führen. Hier müssen Regularien geschaffen werden, auch hier müssen die Landtage mitentscheiden können. … Der Spar- und Effizienzdruck muss erhalten bleiben“ sagte Minister Robra.

Wie die Ergebnisse in der Medienpolitik aussehen werden, da ist der Kulturminister sehr optimistisch, „dass wir ein alternierendes Verfahren bei der Beitragsfestsetzung aus KEF und Index finden werden. Sehr pessimistisch bin ich bei der Frage, ob die Anstalten zurückhaltend genug anmelden, damit wir überhaupt in diesen Gesetzgebungsvorgang kommen können“. Bedeutet im Klartext: Bei ARD und ZDF ist die Überzeugung betr. grundsätzlicher Reformen und durchdachter Sparkonzepte immer noch nicht zu Hundert Prozent angekommen.

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