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ARD und ZDF haben eine halbe Milliarde Euro Überschuss


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KEF-Vorsitzender Dr. Fischer-Heidlberger legte am 19. Februar 2017 21. Bericht in Berlin vor

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechnet in ihrem 21. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 544,5 Mio.€. Die Kommission sieht keine Notwendigkeit, anders als von ARD und ZDF erwartet, den Landesregierungen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen.

Die Feststellungen der Kommission zu Erträgen und Aufwendungen bleiben weitgehend im Rahmen der Feststellungen des 20. Berichts. Größere Abweichungen gibt es vor allem beim Überschuss aus der Vermögensrechnung der Anstalten zum 31. Dezember 2016. Hier belaufen sich die sog. anrechenbaren Eigenmittel nach den Bedarfsanmeldungen zum 21. Bericht auf der Basis von Ist-Zahlen auf 1.158,4 Mio.€. Im Zuge der Anmeldungen zum 20. Bericht waren anrechenbare Eigenmittel nur in Höhe von 378,0 Mio.€ geplant. Der Zuwachs ist zum einen eine Folge höherer Einnahmen in der Periode 2013 bis 2016 und ergibt sich zum anderen vor allem durch Einsparungen im Programmbereich und durch nicht getätigte Investitionen.

Diese als Eigenmittel anzurechnenden Beträge stehen nun zusätzlich zur Deckung des Finanzbedarfs zur Verfügung und tragen wesentlich zum errechneten Überschuss bei. Aktuell beträgt dieser bei der ARD 502,4 Mio.€, beim ZDF 27,7 Mio.€ und beim Deutschlandradio 14,4 Mio.€. Der errechnete Überschuss tritt neben die neu zu bildende Rücklage für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent in Höhe von insgesamt 531,7 Mio.€. Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 haben die Rundfunkanstalten einen Gesamtaufwand von 38.240,6 Mio.€ angemeldet. Davon wurden 203,7 Mio.€ als ungedeckter Finanzbedarf angemeldet. Hinzu kommt der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf von ARTE von 4,2 Mio.€. Die Kommission reduziert den für 2017 bis 2020 angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 748,2 Mio.€. Davon entfallen 284,8 Mio.€ auf Aufwandsreduzierungen, 364,5 Mio.€ auf Ertragszuschätzungen und 98,9 Mio.€ auf Korrekturen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 544,5 Mio. €.

Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission einen Programmaufwand der Rundfunkanstalten von insgesamt 16.613,7 Mio. € an. Bei der Sportberichterstattung ist die Konkurrenz um Übertragungsrechte z.B. für Olympische Spiele oder für Fußballspiele größer geworden. Die Kommission hatte bereits im 19. Bericht mahnend auf die Kostenentwicklung hingewiesen. Sie sah die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht und in Teilbereichen überschritten. Zum 22. Bericht wird die Kommission sowohl die Sportkosten als auch die Kosten für Ersatzsendungen von bisher mit Sportübertragungen gefüllten Sendezeiten untersuchen.

Anders als bei der Verbreitung von Inhalten über klassische Verbreitungswege prognostizieren die Rundfunkanstalten bei der Programmverbreitung über IP-Netze einen erheblichen Kostenanstieg. Dieser wird im Wesentlichen durch erhöhte Nutzungszahlen, zunehmende Nutzungsdauern und den Zuwachs bei den HDTV-Abrufen bewirkt. Ein „exponentielles“ Wachstum der Kosten ohne regulierenden Eingriff des Programmanbieters kann die Kommission unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit jedoch nicht anerkennen.

Für die Personalkosten ohne Altersversorgung erkennt die Kommission eine um 154,4 Mio. € geminderte Summe von 8.805,3 Mio. € für 2017 bis 2020 an. Sie akzeptiert dabei angemeldete Umschichtungen aus der Freien Mitarbeit und der Arbeitnehmerüberlassung, kürzt jedoch den entsprechenden Aufwand um einen Korrekturfaktor von 20 %. Unabhängig davon gelten weiterhin die für die ARD festgelegten jährlichen Reduzierungen bei den Planstellen von 0,5 % und der für das ZDF vereinbarte Stellen- und Personalabbau bis 2020. Bis zum 22. Bericht erwartet die Kommission eine vergleichbare und aussagekräftige Darstellung, wie die Anstalten (und deren Beteiligungsgesellschaften) ihren Personalbestand von insgesamt 41.500 Vollzeitstellen in Hinblick auf Struktur und Gehaltsniveau steuern wollen.

Von besonderer Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto 2.070,0 Mio. €. (6,7% des gesamten Beitragsaufkommens). In 2017 haben sich ARD und Deutschlandradio mit den Gewerkschaften auf ein Gesamtpaket zur Altersversorgung geeinigt. Die Kommission sieht vor allem in der vereinbarten Begrenzung der Dynamisierung der Renten und in dem neuen Beitragstarifvertrag (BTVA) einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Konsolidierung der Aufwendungen für die Altersversorgung. Kritisch bewertet sie die lange Laufzeit des Gesamtpakets von 15 Jahren. Die Anstalten beziffern die Entlastung aus der Neuregelung mit rund 1 Mrd. €.

Die Kommission stellt für 2017 bis 2020 Erträge aus Rundfunkbeiträgen von insgesamt 31.185,3 Mio. € fest. Damit liegen die Beitragserträge um 158,5 Mio. € über den angemeldeten Beträgen. Dies beruht im Wesentlichen auf der Annahme, dass die Anmeldungen von Wohnungen die Abmeldungen übersteigen und damit die erwarteten Ertragsausfälle aufgrund von Befreiungen mehr als kompensieren werden.

Die festgestellten Erträge aus Werbung belaufen sich für 2017 bis 2020 auf 1.029,4 Mio. €. Bei der ARD wird der in den letzten Jahren grundsätzlich positive Trend bei den Werbeumsätzen im Fernseh- und Hörfunkbereich von den Folgen der Novellierung des WDR-Gesetzes überlagert. Die Kommission stellt einen ertragsmindernden Effekt aufgrund der Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR in Höhe von 56,8 Mio. € fest.

Die Rundfunkanstalten haben die Vorschläge der Kommission aus dem 20. Bericht für eine effizientere Gestaltung ihrer IT-Landschaft aufgegriffen. Sie haben verschiedene Maßnahmen zur Hebung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen entwickelt sowie erste Schritte zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Der Erfolg der Projekte hängt wesentlich von dem erreichbaren Umfang der Kooperation der Anstalten ab. Für den 22. Bericht erwartet die Kommission, dass sich der Umfang von Kooperationen der Landesrundfunkanstalten erkennbar positiv entwickelt.

Weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale haben die im 21. Bericht vorgenommenen Sonderuntersuchungen sichtbar gemacht: Eine stärkere Nutzung des umfangreichen Programmvermögens Fernsehen von ARD und ZDF (1.585 Mio. €) könnte erhebliche Mittel freisetzen. Bei der Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Produktionsbetriebe sieht die Kommission weiterhin deutliche Einsparpotenziale. Beim Fernsehen in Höhe von 165,6 Mio. € und beim Hörfunk in Höhe von 70 Mio. €. Sie erwartet, dass die Anstalten eigene Analysen ausbauen und die Effizienz bei ihren Produktionsbetrieben zeitnah weiter optimieren. Die Kostenvergleiche bestimmter Kriminalfilm-Produktionen, von ARD und ZDF (durchschnittlich 1,6 Mio. €) sowie der werbestärksten Hörfunkangebote der ARD (Bremen4 mit 4,3 Mio. € und WDR2 mit 21,9 Mio. €) haben zum Teil große Kostenunterschiede aufgezeigt. Die Kommission sieht vor allem die ARD-Anstalten gefordert, dem nachzugehen und Kostenrechnungssysteme zur besseren Vergleichbarkeit stärker zu vereinheitlichen.

Der 21. KEF-Bericht steht auf der Seite www.kef-online.de zum Download zur Verfügung.

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