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Zukunftsrat für ARD-Zentrale

Der Zukunftsrat übergibt seinen Bericht an die Länder - © Staatskanzlei RLP / Schacht


Die Rundfunkkommission der Länder hat am 8. März 2023 den Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) eingesetzt. Der Zukunftsrat wurde beauftragt, eine langfristige Perspektive für den ÖRR und seiner Akzeptanz über das laufende Jahrzehnt hinaus zu entwickeln. Am 18. Januar 2024 hat der Zukunftsrat unter seiner Vorsitzenden Julia Jäkel seine Vorschläge und Empfehlungen an die Länder übergeben und im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.


Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum ist eine Reform des ÖRR nötig. Dazu der Zukunftsrat: „Die Öffentlich-Rechtlichen genießen zwar weiterhin Vertrauen in der Bevölkerung. Es lässt sich jedoch nicht übersehen, dass die Kritik von verschiedenen Seiten

zugenommen hat und eine ordnungsgemäße Erfüllung des Angebotsauftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio stärker als in der Vergangenheit hinterfragt wird. Das Angebot wird teilweise als einseitig wahrgenommen, etwa als „linkslastig“ oder auf Minderheiten fokussiert, von anderen aber auch als „quotenfixiert oder populistische Reflexe bedienend“ oder, wiederum anders, als „zu eng mit der Politik verflochten“ beschrieben. Darüber hinaus halten manche ARD, ZDF und Deutschlandradio für überteuert, träge oder verschwenderisch. Es finden sich zudem Stimmen, die die Öffentlich-Rechtlichen und ihre Finanzierung generell in Frage stellen.

Diese vielstimmige Kritik birgt – so widersprüchlich sie erscheint und unabhängig davon, ob und inwieweit sie berechtigt ist – ein erhebliches Risiko für die Öffentlich-Rechtlichen: Diese können ihrem Auftrag nur gerecht werden, wenn sie von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern weithin akzeptiert, genutzt und idealerweise gemocht werden. Die Stärkung der Akzeptanz ist daher entscheidend. Dazu braucht es angesichts der soziokulturellen und medialen Umbrüche vor allem die Entschlossenheit in der Politik, und bei den Öffentlich-Rechtlichen die Bereitschaft, Defizite zu erkennen und sich zu erneuern. Noch kennzeichnen Beharrungstendenzen und unzureichende Agilität vielfach die Lage.

Auch fehlt es häufig an der Unterscheidbarkeit öffentlich-rechtlicher von privatwirt-schaftlichen Angeboten. Die mangelnde Profilierung des Angebots mag kurzfristig der Einschaltquote nützen, schmälert auf Dauer aber die Akzeptanz. Die beitragsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen sind – anders als gewinnorientierte privatwirtschaftliche Medien – vom Druck des Markts befreit. Das verpflichtet im Gegenzug zu einem unverwechselbaren Angebot. Diese Chance zur Alleinstellung muss stärker als bisher in den Fokus der Öffentlich-Rechtlichen rücken. Diese Herausforderungen sind innerhalb der vorhandenen Strukturen nicht zu bewältigen. Die Öffentlich-Rechtlichen benötigen eine grundlegende Transformation. Bislang ist den Ländern mit ihren kollidierenden Standortinteressen und unterschiedlichen politischen Erwägungen trotz einer Reihe von Ansätzen eine umfassende Modernisierung der Öffentlich-Rechtlichen noch nicht gelungen.“


Deutlich Worte findet der Zukunftsrat zu den ör Sendeanstalten und ihren (schleppenden) Reformbemühungen. „Mit einer vorwiegend bewahrenden Weiterführung ist es allerdings nicht getan. Für alle Medien haben sich die Rahmenbedingungen so stark verändert, dass es auch einer umfassenden Reform der Öffentlich-Rechtlichen bedarf. Das betrifft ihre Strukturen

und ihre Organisation, zudem muss sich ihre Kultur weiter wandeln. Um auch noch in den 2030er Jahren von der Bevölkerung akzeptiert und genutzt zu werden, braucht es darüber hinaus Antworten auf die digitalen Herausforderungen. Erforderlich sind nicht bloß Veränderungen im System, sondern Umbauten des Systems. Grundlegende Reformen der Öffentlich-Rechtlichen sind nie erfolgt, weil die über 75 Jahre gewachsenen Strukturen verfassungsrechtlich zementiert erscheinen und nur mit erheblichem Aufwand zu verändern sind. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist föderal organisiert. Das trägt einerseits dazu bei, Machtmissbrauch zu verhindern; andererseits müssen die 16 Länder jedoch für jeden Umbau Einstimmigkeit erzielen. Zwar benötigt jede Transformation Zeit. Diese haben die Öffentlich-Rechtlichen in der sich rasch wandelnden Medienwelt aber nicht. Gerade junges Publikum hat sich abgewandt. Die vorgeschlagenen Reformen sollten daher rasch in Angriff genommen

und zügig umgesetzt werden. Das erfordert einen Kraftakt der Länder wie auch der Anstalten. Innovativ gestaltet kann dieser schon für sich genommen zur Steigerung der Akzeptanz beitragen“.


Der Zukunftsrat hat 10 Empfehlungen für eine grundsätzliche Reform des ÖRR erarbeitet:


1. Der Zukunftsrat empfiehlt, den Angebotsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen in

zentralen Aspekten zu schärfen und fortzuentwickeln. Die Demokratie- und

Gemeinwohlorientierung sollte deutlicher und nachdrücklicher formuliert sein – mit

dem Ziel, den ÖRR stärker auf ihren Beitrag zur demokratischen Selbstverständigung

zu verpflichten und einen common ground zu schaffen.

2. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen Angebote und Gelegenheiten bieten, die die

Menschen zusammenbringen. Das sollte im Angebotsauftrag deutlicher verankert

werden.

3. Die bisherige Ausrichtung des Angebotsauftrags auf deutsche Staatsangehörige ist

nicht auf der Höhe der Zeit. Die Öffentlich-Rechtlichen sollten für alle da sein, die

dauerhaft in Deutschland zuhause sind und als künftige Wählerinnen und Wähler in

Betracht kommen.

4. Der Angebotsauftrag muss auch die Möglichkeiten der digitalen Partizipation der

Gesellschaft und ihrer Akteure in den Blick nehmen. Non-lineare Formate eignen sich

besonders, zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.

5. Der Bericht enthält einige Anmerkungen zu den Angeboten. Diese stehen unter den

Überschriften „Eigenständigkeit und Unterscheidbarkeit“, „Unabhängigkeit“ und

„Ausgewogenheit“, weil dies aus Sicht des Zukunftsrats besonders wichtige Aspekte

öffentlich-rechtlichen Angebots sind. Auch in diese Richtung lässt sich der Auftrag

schärfen.

6. Für die zukünftige ARD-Anstalt, ZDF und Deutschlandradio schlägt der Zukunftsrat

jeweils einen pluralistisch besetzten Medienrat als Hüter der Auftragserfüllung, einen

überwiegend nach Fachexpertise besetzten Verwaltungsrat zur Stärkung von

Strategiefähigkeit und Kontrolle und eine kollegiale Geschäftsleitung vor. Die

bisherigen Organe werden ersetzt.

7. Der Zukunftsrat empfiehlt die Errichtung einer ARD-Anstalt mit zentraler Leitung, die

die Arbeitsgemeinschaft ersetzt. Diese ARD-Anstalt ist Dachorganisation der

Landesrundfunkanstalten. Sie hat die alleinige Strategie-, Steuerungs-, Finanz- und

Organisationskompetenz für die bundesweiten Angebote der ARD und für alle

zentralen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Landesrundfunkanstalten, von

zentralem Abstimmungsaufwand befreit, können sich stärker auf ihre Aufgabe

konzentrieren: die regionale Grundversorgung und regionale Perspektive. Das Modell

folgt dem Gedanken der organisierten Regionalität: Zentrales zentral, Regionales

regional.

8. Um die Digitalisierung rasch, erfolgreich und zu vernünftigen Kosten voranzutreiben,

empfiehlt der Zukunftsrat ARD, ZDF und Deutschlandradio, eine Gesellschaft für die

Entwicklung und den Betrieb einer gemeinsamen technologischen Plattform zu

gründen. Diese Gesellschaft stellt das technische System für alle öffentlich-rechtlichen

digitalen Plattformen bereit. In ihr entstehen keine Inhalte; die drei Partner bleiben

inhaltlich autonom.

9. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen die Veränderungsbereitschaft im Innern weiter

fördern. Dafür empfiehlt der Zukunftsrat eine Reihe von Maßnahmen, um

Managementkompetenz zu steigern, Fortbildung zu verbessern und mehr Externe zu

gewinnen. Ein gutes Angebot braucht gute Köpfe. Ein von vornherein auf niedrige

Gehälter abzielender „Gehaltspopulismus“ hilft nicht weiter. Nötig sind vielmehr

funktionsadäquate Gehälter.

10. Der Zukunftsrat empfiehlt eine Umstellung des Finanzierungsverfahrens der

Öffentlich-Rechtlichen. Dabei soll die Ex-ante-Bewertung durch die Kommission zur

Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) durch

eine am Maßstab der Auftragserfüllung ausgerichtete Ex-post-Bewertung von einer

modifizierten KEF ersetzt werden. Entsprechende Bewertungskriterien sind

staatsvertraglich festzulegen. Was die Höhe des Beitrags betrifft, geht der Zukunftsrat

von einem Modell aus, das Auftragserfüllung und Indexierung kombiniert, wobei die

vorgeschlagenen Reformen mittelfristig zu signifikanten Einsparungen führen werden.

Inwieweit diese zur Absenkung des Rundfunkbeitrags oder zur besseren

Auftragserfüllung verwendet werden, müssen die Länder entscheiden.


Von den 10 Empfehlungen ist die siebte revolutionär. Die Errichtung einer völlig neuen ARD-Anstalt mit zentraler Leitung (mit einem Generaldirektor nach ORF-Vorbild?), die die der-zeitige Arbeitsgemeinschaft mit ihren unzähligen Konferenzen und Programmdirektorin (Christine Strobl) ersetzen soll. Diese neue ARD-Anstalt würde als Dachorganisation der Landesrundfunkanstalten fungieren und die alleinige Strategie-, Steuerungs-, Finanz- und Organisationskompetenz für die bundesweiten Fernseh- und Online-Angebote der ARD und für alle zentralen Aufgaben, Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben aller neun Landesrundfunkanstalten/LRA zuständig sein. Dadurch würde die bisherige Notwendigkeit entfallen, dass sich LRA-Führungskräfte regelmäßig für wichtige Entscheidungen treffen, sie sollen sich nach dem Willen des Zukunftsrats künftig auf die regionale Grundversorgung konzentrieren. "Ziel des Reformvorschlags ist eine entscheidungs- und strategiefähige, effiziente ARD. Eine solche ARD kann sich eindeutiger am Angebotsauftrag orientieren und sparsamer agieren, weil sich insbesondere die angebotsfernen Bereiche effizienter organisieren lassen. Das vorgeschlagene Modell würde die ARD zudem als Ganzes in die Lage versetzen, die digitale Transformation konsequent umzusetzen." Die Mitglieder des Zukunftsrats sind sich in diesem Punkt einig und werden im Bericht deutlich: "Die ARD darf keine bloße Arbeitsgemeinschaft bleiben", heißt es. Der bisherige Abstimmungsaufwand unter den neun Landesrundfunkanstalten sei zu hoch und die Mehrfachstrukturen unnötig kostspielig.


Die Schlussworte des Zukunftsrates zeigen noch einmal die Dringlichkeit von umfassenden Reformen für den ÖRR auf und strafen ARD, ZDF und DLF für ihre Reförmchen geradezu ab. "Veränderte Führungs- und Gremienstrukturen, ein weitreichender Umbau der ARD, eine gemeinsame Gesellschaft für die digitale Plattform-Technologie und ein neues Finanzierungsverfahren: Allein schon die markantesten Vorschläge des Zukunftsrats fordern von der Politik und den Öffentlich-Rechtlichen eine entschlossene Reformbereitschaft. Die weitreichenden Empfehlungen spiegeln die Überzeugung, dass es ohne große Sprünge nicht gelingen wird, die Öffentlich-Rechtlichen auf Dauer als starke Instanz in unserem Land zu erhalten.

Derzeit stecken die Öffentlich-Rechtlichen in einer Abwärtsspirale: Alles geschieht in den gewohnten Strukturen, aber von allem ein bisschen weniger – schleichend auch weniger Substanz. Dieser Prozess erschöpft alle, er blockiert Kreativität und entmutigt viele gute Köpfe. Das macht das System auf Dauer kaputt. Deshalb schlägt der Zukunftsrat vor, die historisch gewachsenen Strukturen anzupassen. Diese Strukturen binden Ressourcen in Verwaltung, Infrastruktur, Gebäuden, Studios. Hier ist der Hebel anzusetzen, statt das zu beschneiden, an das man „leichter rankommt“: Produktionsgelder, Programmbudgets, Honorare. Für ein gutes Angebot, auch für künstlerische Freiräume und Experimente, werden künftig erst recht Mittel benötigt. Davon werden auch die von den Öffentlich-Rechtlichen abhängigen Branchen profitieren, besonders die Kreativwirtschaft.

Ein herausragendes Angebot wird für die Öffentlich-Rechtlichen umso wichtiger, je weiter die Digitalisierung voranschreitet und je bedeutender die Mediatheken werden. Es wird in Zukunft nicht mehr darauf ankommen, möglichst viele Inhalte zu erzeugen, sondern solche, die wirklich herausragen. Das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen muss nicht nur den Auftrag beachten, also qualitativ überzeugen, es muss sich auch aus der digitalen Überfülle hervortun – das heißt, die Aufmerksamkeit des Publikums, insbesondere junger Menschen, überhaupt erst einmal gewinnen und für alle gut auffindbar sein. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio gilt in jeder Hinsicht: Vielfalt statt Vielzahl – in der Information und Dokumentation, in der Fiktion, in der Kultur, in der Unterhaltung, im Sport und im Regionalen.

Die Länder bekunden einen breiten Konsens, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio auch in Zukunft eine wichtige Rolle in Deutschland spielen sollen. Doch nur umfassend reformiert und digitalisiert werden die Öffentlich-Rechtlichen zukunftsfähig sein. Wer das will, muss handeln – jetzt. Es ist ein Kraftakt aller Beteiligten nötig".


Nach Meinung des Zukunftsrates muss der gesamte OERR grundsätzlich reformiert werden - eine Systemreform ist notwendig. Die aktuellen Reformen von #ARD/#ZDF sind ungeeignet den ÖRR zukunftssicher zu gestalten, das derzeitige ör System ist aus sich heraus reform-unfähig. Daher ist ein Kraftpaket nötig. Nicht vorgeschlagen hat der Zukunftsrat eine Fusion von ARD und ZDF, eine Fokussierung der ARD nur aufs Regionale oder die Fusion einzelner Landesrundfunkanstalten. Diese Vorschläge kamen von Politikern und Medienexperten in den letzten Monaten. Aus Sicht des Zukunftsrats macht das aber keinen Sinn. "Zwei öffentlich-rechtliche Anbieter, die wie ARD und ZDF im publizistischen Wettbewerb miteinander stehen, sind für ein so großes Land wie die Bundesrepublik Deutschland im Interesse der Vielfalt auch in Zukunft notwendig und angemessen." Es dürfe aber nicht "mehr vom Gleichen" geben, außerdem wird eine "sichtbare Unterscheidbarkeit" gefordert. Zeitliche Vorgaben betr. der Realisierungen machte der Rat nicht - im Gespräch sind 10 bis 20 Jahre. Kaum Berücksichtigen fanden die Interessen und Meinungen der Rundfunk-Nutzer und Beitrags-zahler im Reform-Bericht. In der Reformdebatte muss die Politik dieses Manko beseitigen, soll die Akzeptanz des ÖRR nicht weiter sinken.


Aus der Politik gab es vier Wortmeldungen: „Der ÖRR ist gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Säule unserer freien und vielfältigen Medienlandschaft und damit unerlässlich für die Demokratie in unserem Land. Damit er seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann, sind grundlegende Reformen erforderlich, die von der Rundfunkkommission der Länder derzeit entschlossen angegangen werden. Die Vorschläge des Zukunftsrates werden für den weiteren Reformprozess einen wichtigen Impuls setzen. Ich danke allen Mitgliedern des Zukunftsrates für ihren sehr engagierten Einsatz im letzten Jahr“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Rahmen der Pressekonferenz des Zukunftsrates in Berlin.

„Der ÖRR ist unverzichtbar als eine Insel der Verlässlichkeit. Darum haben wir Länder einen Zukunftsrat gebeten, Vorschläge für eine längerfristige Perspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entwerfen. Ja, es geht auch ums Geld. Ein sparsamer Umgang mit dem Rundfunkbeitrag ist unerlässlich. Aber die vergangenen Monate waren zu fokussiert auf finanzielle Fragen. Die Ergebnisse des Zukunftsrates ermöglichen jetzt über Qualität und die Erwartungen der Gesellschaft zu debattieren. Diese Debatte ist gewünscht und notwendig“, erläutert Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).

„Die Beratungen zur Reform des ÖRR sind auch auf Länderseite in vollem Gang und werden mit den Vorschlägen des Zukunftsrates weiter an Fahrt aufnehmen“, so Staatssekretärin Heike Raab (SPD), Koordinatorin der Rundfunkkommission. „Die Rundfunkkommission der Länder wird sich intensiv mit den Vorschlägen des Zukunftsrates befassen. Die Länder haben auch die Anstalten um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. In der kommenden Woche werden wir eine Klausurtagung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abhalten, in der wir weitere Reformschritte beraten. Im Februar werden wir hierzu in den Austausch mit den Intendantinnen und Intendanten treten“, erläutert die Staatssekretärin das weitere Verfahren.

„Die Diskussionen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden derzeit sehr umfassend geführt. Das ist angesichts der grundsätzlichen Fragestellungen und Herausforderungen richtig und wichtig“, ergänzt Staatminister und Chef der Staatskanzlei Sachsen, Oliver Schenk (CDU). „Um die Reformüberlegungen und die Vorschläge des Zukunftsrates in ihrer Gesamtheit bewerten zu können, werden wir die KEF um ein Sondergutachten zu ihren finanziellen Auswirkungen bitten“, so der Staatminister weiter.



Die Mitglieder des Zukunftsrates sind:

  • Prof. Dr. Mark D. Cole, Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht, Universität Luxemburg, und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht

  • Maria Exner, Journalistin, Gründungsintendantin Publix, Haus für Journalismus & Öffentlichkeit, Berlin

  • Prof. Dr. Peter M. Huber, Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, Ludwig-Maximilians-Universität München, Bundesverfassungsrichter a.D., Minister a.D.

  • Julia Jäkel, Aufsichtsrätin, Medienmanagerin, Hamburg

  • Prof. Dr. Nadine Klass, Professorin für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Medienrecht sowie Zivilverfassungsrecht, Universität Mannheim und Co-Direktorin Institut für Urheber- und Medienrecht München

  • Prof. Bettina Reitz, Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film, München

  • Prof. Dr. Annika Sehl, Professorin für Journalistik mit dem Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

  • Roger de Weck, Publizist, Generaldirektor der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) a.D., Zürich

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