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Länder wollen ÖRR reformieren - ARD-Chef klagt




Die Ministerpräsidenten der 16 Länder haben am 27.9.2024 einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk/ÖRR vorgelegt – ARD, ZDF und DLF sollen nun doch noch für die Zukunft fit gemacht werden. Wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei in Mainz mitteilte, sieht der Entwurf unter anderem eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der rein digitalen Spartensender vor. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer (SPD) leitet derzeit die Rundfunkkommission der Länder, die den nun vorgelegten Entwurf erarbeitet hat. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte, es sei "wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten". Insgesamt solle der ÖRR gestärkt und dessen Akzeptanz gefördert werden. Dieser sei "immer noch eine Insel der Verlässlichkeit".


Erklärtes Ziel der Reform ist es, "einen zeitgemäßen ÖRR zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht". Im Zuge dessen soll der Auftrag des ÖRR "qualitativ gestärkt, quantitativ begrenzt, Vertrauen gestärkt und Kontrolle verbessert“ werden. Zudem soll „mehr Effizienz durch Zusammenarbeit“ erreicht werden. Die Minister-präsidentenkonferenz der Länder wird Ende Oktober abschließend über den Vertrag beraten und erst dann werden die Finanzierungsfragen besprochen. Bevor der Reformstaatsvertrag in Kraft treten kann, wird er in den 16 Landtagen beraten und ratifiziert.


Der Reformentwurf sieht beim Fernsehen, den Spartenprogrammen, eine Senkung der Anzahl durch eine Art Poolbildung vor. Danach sollen Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info zu einem gemeinsamen Informations- und Bildungsangebot zusammen gefasst werden. Verschmelzen sollen auch die auf Kultur spezialisierten Angebote Arte und 3sat. Und ebenso die derzeitigen Angebote für junge Menschen, Funk, Kika, ZDF-neo und ARDone, sollen auf max. 2 Angebote reduziert werden. Damit würde sich die gesamte Zahl der ör FS-Programme drastisch von 19 auf nur noch 12 bis 13 (mit ERSTE, ZDF und 7 Dritten) reduzieren.


Beim Hörfunk soll die Zahl der Hörfunkprogramme je Anstalt grundsätzlich nur noch vier betragen. Pro sechs Millionen Einwohner soll ein weiteres Programm erlaubt sein. Für Sender, die wie beispielsweise der NDR mehrere Länder abdecken, sind Sonderregelungen vorge-sehen. Konkret würde sich die Anzahl aller ör HF-Programme damit von 78 drastisch auf 46 (inkl. 3 DLF-Prog.) reduzieren. Könnte. Die Politik hat aber wie fast immer, den Sendeanstalten die Konkretisierung überlassen. Am Ende des (Reform-) Tages werden (natürlich) von ARD und ZDF nicht alle Ideen umgesetzt werden. Durch die Reduzierung könnten aber "erhebliche Mehrkosten abgebaut und das öffentlich-rechtliche Informations- und Bildungsangebot durch die Bündelung der vorhandenen Ressourcen um 'Leuchttürme' angereichert werden".


Der Reformentwurf sieht zudem durch den Maßstab der sogenannten "Erforderlichkeit" eine Begrenzung der Online-Ausspielwege vor. Zudem soll der regionale Auftrag in den Gemein-schaftsangeboten der ARD insgesamt mehr betont werden, während eine "Innovations-verpflichtung" nach dem Vorbild der BBC-Charta die ständige Weiterentwicklung der Ange-bote sichern soll. Mehr Effizienz erhofft sich die Politik auch durch eine umfassende Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und DLF/Deutschlandradio. Hier ist unter anderem die Rede von einem gemeinsamen technischen Plattformsystem, das durch eine gemeinsame Tochter-gesellschaft betrieben werden soll. Werbung in Online-Angeboten soll es aber auch weiterhin nicht geben.


Darüber hinaus soll ein neu zu schaffender "Medienrat" mit einem "Blick von außen" auf die ganzheitliche Auftragserfüllung des ÖRR anhand staatsvertraglich festgelegter Kriterien blicken. Dieser Medienrat soll aus sechs "unabhängigen Sachverständigen" bestehen, von denen zwei von der Politik und vier von den Gremien von ARD, ZDF und DLF benannt werden. Der Politik hätte es gut zu Gesicht gestanden, zudem noch drei unabhängige Experten aus dem Medienalltag (Programm-Macher, Medienforscher ...) für den „Medienrat“ vorzusehen. Personen, die nicht aus der Verbandsarbeit kommen.


Und bei den hohen Kosten für Sport? Diese für die Sportrechte aufgewendeten Mittel sollen "ein angemessenes Maß“ zum Gesamtprogrammaufwand nicht überschreiten dürfen. Der Erwerb von Übertragungsrechten dürfe zudem "ausschließlich zu marktüblichen Preisen erfolgen", was das konkret auch bedeuten soll. Eine exklusive Auswertung der Rechte sei zudem nur zulässig, "wenn und soweit dies zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich ist". Beim Erwerb von Rechtspaketen seien zudem "Sublizenzen sind zu marktüblichen Preisen anzubieten".


Zur Frage der einer möglichen Beitragserhöhung wurde nichts konkretes gesagt. Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Aber 7 Länder haben seit Monaten ihren Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.


Zu Wort gemeldet hat sich dafür der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. "Die Einstellung von Hörfunkprogrammen trifft nicht primär die ARD, sondern sie trifft das Publikum", sagte er lt. einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge bereits am Donnerstag auf einer Pressekonferenz und verwies auf 33 Millionen Menschen, die am Tag die Radiosender ARD hören. "Wenn man sagt, ihr müsst auf 20 Wellen verzichten, muss man halt nur wissen, was man tut. Für die Hörer sei das eine Zumutung.“ Stellt sich nur die Frage, warum es in den Genre-Bereichen von den 9 ARD-Häusern bis zu 10 Programme mit den selben Inhalten geben muss? Zumal alle Beteiligten, insbesondere die Chefs von ARD und ZDF, Gniffke und Himmler, über leere Kassen lautstark klagen. Für Gesprächsbedarf zwischen Politik und ARD und ZDF ist in den nächsten Wochen damit noch immer reichlich gesorgt.





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