Foto Marco Urban - KEF
In einem Interview mit der FAZ (7.9.2021) hat der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angekündigt, dass es im Zwischenbericht 2022 wohl keine Empfehlung für einen höheren Rundfunkbeitrag geben wird. Die Entscheidung sei zwar noch nicht gefallen, "aber die genannten Themen geben derzeit keine Veranlassung, eine neue Beitragsempfehlung auszusprechen", erklärte Heinz Fischer-Heidlberger.
Der Hintergrund der Aussage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das die Erhöhung des Rundfunkbeitrags für rechtlich erklärte. Seit August beträgt die Gebühr daher 18,36 Euro – ein Plus von 86 Cent. Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung blockiert, wogegen ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten. Eine Kompensation für die ersten sieben Monate des Jahres wird es aber nicht geben. Der KEF-Vorsitzende Fischer-Heidlberger sehe aus dem Urteil keinen Handlungsbedarf für die KEF. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sei bis Ende 2024 mit über 38,7 Mrd. Euro gesichert. Eine mögliche Kompensation für die sieben Monate könne im Zwischenbericht angedeutet werden, grundsätzlich müsse das Thema aber "sorgfältig geprüft" werden.
Die KEF gehe aus dem Verfahren vor dem BVG gestärkt hervor, so der KEF-Chef. "Die Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, dass die Bedarfsprüfung und -feststellung von maßgeblichem Gewicht für die Länder sind und eine Abweichung nur in Ausnahmefällen und nur in der Gemeinschaft aller Länder möglich ist". Zudem habe das Gericht die beiden Felder der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag abgegrenzt: "Der Auftrag ist eine Angelegenheit der Länder, aber auf dem Feld der Finanzbedarfsermittlung und -festsetzung hat die Medienpolitik nichts verloren."
Der KEF-Chef Fischer-Heidlberger sieht aber die 16 Bundesländer unter Zeitdruck, wenn der Auftrag des ÖRR geändert werden soll. "Für die Länder besteht immer nur ein begrenztes Zeitfenster, den Auftrag zu verändern, damit er für die Beitragsfestsetzung relevant ist". Die Novellierung müsse vor der Bedarfsanmeldung der Sendeanstalten erfolgen und die nächste Anmeldung erfolgt im Frühjahr 2023 – das sind nur rund 18 Monate.
Der Chef der Finanzkommission geht unter Berücksichtigung des aktuell vorliegenden Länder-Entwurfs der Auftrags-Neudefinition nicht davon aus, dass dies zu Einsparungen führen wird. "Eher im Gegenteil wird die Flexibilisierung des Auftrags ohne Berücksichtigung der Verbreitungskosten den Aufwand langfristig sogar erhöhen". Heinz Fischer-Heidlberger, der im Januar 2022 aus dem KEF-Amt scheidet, wird von der FAZ gefragt, wo er selber sparen würde, wenn er Intendant einer (ARD-) Landesrundfunkanstalt wäre: Leider kann "ein einzelner ARD-Intendant heute relativ wenig ausrichten". Aber noch mehr Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit sieht Fischer-Heidlberger bei "modernen Technologien, der Informationsverarbeitung oder digitalen Verbreitungswegen".
Fischer-Heidlberger war vor seiner KEF-Zeit in München Präsident des „Obersten Bayerischen Rechnungshofes“ - somit ist er Beamter und kein Rundfunk-Experte für Organisations- und Programmfragen. Die grundsätzliche Reformarbeit muss aber von den Ländern kommen – wenn sie es überhaupt wollen. Leider spielt die Parteipolitik zu sehr in die Medienpolitik und Rundfunkreform hinein. Daher ist seit Jahren eine Blockade auch in diesem Bereich festzustellen.
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