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Jackpot für Ex-RBB-Direktorin

  • Hans-Jürgen Kupka
  • 28. Apr.
  • 4 Min. Lesezeit

Dr. Claudia Nothelle - Bild rbb / Oliver Ziebe
Dr. Claudia Nothelle - Bild rbb / Oliver Ziebe

Ein Feiertag für die frühere Programmdirektorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Claudia Nothelle. Ein weiterer Tiefschlag für die RBB-Kasse. „Voll verloren“, so bewertete eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Berlin das Urteil vom 25. April 2025. Dr. Nothelle hatte ihren alten Arbeitgeber verklagt, der im Dezember 2023 die Zahlung des monatlichen Ruhegeldes von 8.437 Euro einstellte und zudem seit 2020 überwiesene Beträge in Höhe von rund 400.000 Euro zurückgefordert hatte. Das Ruhegeld und die Abfindung waren vertraglich vereinbart worden, als Nothelle den RBB Ende 2016 aus eigenem Wunsch verließ.


Der RBB konnte sich nun vor dem Berliner Arbeitsgericht nicht durchsetzen. Wie die "Mitteldeutscher Zeitung" berichtet, argumentierte der RBB vor Gericht damit, dass allein bis zum Erreichen des Rentenalters ein Übergangsgeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro fällig werde. Und bei ein normalen Lebenserwartung dann nochmal 2,7 Millionen Euro an Pensionen. Ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" sei das, argumentierte der Anwalt des RBB, diese Verträge seien sittenwidrig. Die Gegenseite argumentierte hingegen, dass der RBB der stärkere Vertragspartner gewesen sei und sie den für Direktoren üblichen Vertrag vorgelegt bekommen und unterschrieben habe.


Für die Öffentlichkeit ist das üppige Ruhegehalt nicht nach zu vollziehen und für den ÖRR eine Belastung. Für sein Image und die Finanzen. Sehr befremdlich ist zudem, dass Nothelle seit 2017 als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal arbeitet und ein Gehalt von über 6.000 Euro bezieht. Insgesamt fließen so rd. 15.000 Euro monatlich auf ihr Konto. Damit erhält sie jetzt mehr Geld, als damals als Programmdirektorin. Und das ist noch mehr Wasser auf die Mühlen der ARD- und ZDF-Gegner.


Das Problem ist aber hausgemacht. Verantwortlich für diesen und allen anderen Verträge des Spitzenpersonal sind die Geschäftsleitungen der ör Sendeanstalten. Wenn der RBB der Meinung war, den Vertrag mit Nothelle wegen „Sittenwidrigkeit“ angreifen zu können, hätte er sich die Vereinbarung genauer anschauen müssen. Das Arbeitsgericht stellte unmissverständlich fest, dass Einkünfte aus der Hochschultätigkeit Nothelles nicht auf das Ruhegeld anzurechnen sind, da eine entsprechende vertragliche Regelung fehlt. Oder anders formuliert, Verträge müssen eingehalten werden. Was nun RBB-Intendantin Demmer? Die Politik sollte hier übergangsweise eingreifen und den ÖRR dazu verpflichten, alle Verträge ab einer bestimmten Summe externen Experten zwecks Prüfung vorzulegen. Solange, bis die ör Anstalten das Problem (angreifbare Verträge) intern gelöst haben.


So stimmte das Arbeitsgericht der Argumentation von Nothelle und ihren Anwalt zu. Der RBB habe nicht nachgewiesen, dass Ruhegeldzahlungen marktunüblich seien. Und eine Sittenwidrigkeit konnte man nicht erkennen. Wer einen solchen Vertrag schließt, muss ihn auch einhalten und kann die Zahlung dann nicht einfach verweigern. Der RBB muss nun nicht nur weiterhin das volle Ruhegeld zahlen, das die ehemalige Programmdirektorin zusätzlich zu ihren aktuellen Einkünften als Professorin bezieht. Für die letzten Monate ist das Ruhegeld (inklusive Verzugszinsen) daher von über 400.000 Euro nachzuzahlen. Die Rückforderungen für die Zeit davor wurden dementsprechend ebenfalls zurückgewiesen. Zudem muss der RBB als Verlierer auch die kompletten Verfahrenskosten zahlen. Der RBB kommt aus seinen finanz. Verpflichtungen wg. eigenem Fehlverhalten auf den vielen Baustellen einfach nicht mehr aus dem Desaster heraus. Nicht wenige Berliner und Brandenburger möchten den Skandalfunk am liebsten sofort abschalten.


Vor Wochen hatten Wirtschaftsprüfer dem RBB attestiert, "blank" zu sein, so Intendantin Demmer. Und das trotz jährlichen Erträgen von 539 Mio € (2023). Man habe jedoch zu lange über die eigenen Verhältnisse gelebt. "Aufwände und Erträge sind seit Jahren nicht mehr im Gleichgewicht", sagte sie und räumte ein: "Die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre reichen nicht aus". Die Aufwendungen belaufen sich auf rd. 563 Mio € - ein Minus von 24 Mio €. Und dabei haben sich die Beitragserträge deutlich von 419 Mio € (2022) auf 464,3 Mio € erhöht. Die Sendeanstalt muss Einsparungen in der Größenordnung von 254 Planstellen vornehmen - Personal muss abgebaut werden. Und der Grüne Politiker Stefan Gelbhaar verlangt vom RBB 1,7 Mio Euro wg. Rufschädigung. Der RBB hatte falsche Nachrichten über ihn verbreitet - im Zuge dessen verlor er seine Kandidatur für den Bundestag.


Claudia Nothelle jedenfalls hat ihre Schäffchen ins Trockene gebracht. Bis an ihr Lebensende. Nach ihrem RBB-Abgang mit 54 Jahren fühlte sie sich noch fit genug für eine neue Aufgabe. Sie wurde Professorin für Fernsehjournalismus und hat vor Gericht erfolgreich für ihr doppeltes Einkommen gestritten. Für die Bürger, die Beitragszahler, viele ör Mitarbeiter und die Politik ist dieser Zustand aber eine Zumutung. Gerade in diesen schweren Zeiten, wo die Haushaltslöcher immer größer werden. Geld fehlt bekanntlich an allen Ecken und Kanten. Die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Claudia Nothelle, muss nun für sich selber entscheiden, ist alles was rechtlich erlaubt ist, auch moralisch zu verantworten. Ulrike Demmer könnte mit Claudia Nothelle darüber im RBB-FS ein kultur-politisches Gespräch führen.



Claudia Nothelle (* 13.2.1964 in Unna, NRW) ist Vorsitzende des Aufsichtsrats des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses,[7] Vorsitzende des Kuratoriums der Berliner Krebsstiftung,[8] Mitglied im Beirat der Harold Bob Stiftung,[9] Jurymitglied für den Medienpreis Politik des Deutschen Bundestags[10] und zugewähltes Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).[11] Am 19. November 2021 wurde sie zur Vize-Präsidentin des ZdK gewählt. Sie nimmt als Mitglied der Synodalversammlung am Synodalen Weg, einer strukturierten Debatte innerhalb der römisch-katholischen Kirche in Deutschland, teil. (Wikipedia)





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