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Drei Ost-Bundesländer wollen keine Gebühren-Erhöhung

Der Bundestag will mitreden, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht.

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Am 29. Mai hat sich eine Gruppe von 32 Unions-Abgeordneten für eine Erhöhung (darunter Kulturstaatsministerin Monika Grütters/CDU) und andere CDU und CSU Politiker dagegen ausgesprochen. Nun spricht sich die FDP-Bundestagsfraktion gegen einen höheren Rundfunkbeitrag aus. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Fraktion nach eigenen Angaben beschlossen hat und in der nächsten Woche in den Bundestag einbringen will. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass die geplante Erhöhung von derzeit 17,50 Euro auf monatlich 18,36 Euro pro Haushalt ausgesetzt wird. Dies solle gelten, bis die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft wurden (dpa 9.6.2020).


Mit ihrem Antrag will die FDP-Bundestagsfraktion erreichen, dass die Finanzprüfungskommission KEF, dessen Empfehlung Grundlage für die Entscheidung der Länderchefs war, nicht nur die Folgen der Pandemie auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch auf das Beitragsaufkommen in ihrem Zwischenbericht prüft. Bis dahin sollte demnach eine Erhöhung ausgesetzt bleiben. Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Thomas Hacker, betonte: „Die Corona-Pandemie macht eine zeitnahe Überprüfung des Rundfunkbeitrages unabdingbar – die alten Grundlagen existieren nicht mehr. Die technischen wie programmlichen Voraussetzungen haben sich so gravierend verändert, dass wir die finanziellen Realitäten der Rundfunkanstalten in Einklang mit privaten Mitbewerbern und Haushalten bringen müssen“ (WELT). Die 13 öffentl.-rechtl. Sendeanstalten werden eine erhebliche Summe an Gebührengeldern verlieren, da durch die staatlich verordneten Betriebsschließungen von drei Monaten, eine Gebührenpflicht für die se Zeit entfällt.


Bei allen Aktivitäten von FDP, CDU und CSU, Medienpolitik ist Ländersache und so kann der Bundestag nur indirekt mitreden. Die Ministerpräsidenten hatten im März beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag (Jahreseinnahmen rd 8 Mrd. Euro), erstmals seit 2009 wieder steigen soll. Sachsen-Anhalt hatte sich als einziges Bundesland enthalten. Am 17. Juni steht voraussichtlich die Unterzeichnung der Änderung im Staatsvertrag an. Danach müssen alle 16 Länderparlamente zustimmen, damit die Erhöhung zum Januar 2021 wirksam werden kann. Die Landtage werden sich nach der Sommerpause mit dem Thema beschäftigen. Sollte nur ein Parlament die Erhöhung ablehnen, bleibt es beim Beitrag von 17,50 Euro pro Monat.


Die Debatte um die Rundfunkfinanzen (und möglichen bzw. notwendigen Reformen) zieht Kreise. Das sich aber der Bundestag zu Wort meldet, ist sehr verwunderlich – er besitzt keine Kompetenzen.


Kultur – und damit auch die Medien – sind Ländersache. Es macht aber deutlich, dass hinter den Kulissen extrem debattiert oder sogar gestritten wird.

In mehreren ostdeutschen Ländern ist die Skepsis bei einigen Fraktionen sehr groß. So in der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt, die am 5.6.2020 mitteilt, dass der Rundfunkbeitrag derzeit nicht verhandelbar sei.


„Zur heutigen Befassung des Medienausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt mit dem Medienänderungsstaatsvertrag und der damit einhergehenden Debatte um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Die CDU-Fraktion hält an der Stabilität des Rundfunkbeitrages fest und hat dies in der heutigen Ausschusssitzung erneut deutlich gemacht. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für ihre fehlenden Sparbemühungen kritisiert, dem schließen wir uns an. Es muss weiter über Ideen zu Strukturreformen und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden. Die bisherigen Maßnahmen gehen nicht weit genug.

Dieser sachlichen Argumentation konnten sich unsere Koalitionspartner nicht anschließen und wollen der Beitragserhöhung zustimmen. Aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte konnte sich die Koalition auf keine gemeinsame Stellungnahme einigen. Im heutigen Ausschuss wurde im Ergebnis der Diskussion auf eine Stellungnahme verzichtet. Wir stehen dem Ratifizierungsverfahren, der Beteiligung aller Landtage, nicht im Weg. Wir machen aber deutlich, dass es für die Beitragserhöhung derzeit keine Mehrheit bei uns gibt!“ In Magdeburg regiert die CDU mit der SPD und den Grünen zusammen.


Ebenso sind die Fraktionen von AfD und Linke gegen eine Beitragserhöhung. Nur die Grünen sind dafür und die SPD ist noch unentschieden. Auch in den Ländern Thüringen und Sachsen sind (teilweise) CDU, FDP, AfD und Linke dagegen, dass der öffentl.-rechtl. Rundfunk (ÖRR) weitere Finanzen erhält. Aktuell sind es weit über 10 Mrd. Euro jährlich. Damit würden sich im Osten drei Bundesländer gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühr aussprechen. In den westlichen sprechen sich Mehrheiten für die Erhöhung aus. Sollte die Erhöhung aber scheitern, dann kann es auch ein Vorteil sein – für den Beginn von Realisierungen von grundsätzlichen Reformen. ARD und ZDF könnten dann nicht länger mauern (wie sparen doch – pro Jahr nur ca. 130 Mio. Euro) und die 16 Ministerpräsidenten, die seit 2016 auch grundsätzliche Reformen fordern, müssten ihrerseits einen konkreten Auftrag für Strukturreformen erteilen. Denn nur so können grundsätzlich Reformen des öffentl.-rechtl. Rundfunks in Gang gesetzt werden. Und es wäre ein Novum, wenn Politiker und Politikerinnen aus dem Osten der Nation notwendige Reformen auf den Weg bringen würden – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung.

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