Demokratie |
Parteien in Deutschland
Das deutsche Parteiengesetz definiert Parteien wie folgt:
Die Entwicklung des Parteiensystems seit 1945
7.10.2017 Oskar Niedermayer
Von den zwölf Parteien, die in der Anfangszeit der Bundesrepublik eine mehr oder weniger wichtige Rolle gespielt haben, existieren heute nur noch sechs, wobei zwei (BP und Zentrum) schon lange nicht mehr relevant sind. Dafür sind einige relevante Parteien neu hinzugekommen.

Die Grafik dient dazu, sich einen schnellen Überblick zur Entwicklung des deutschen Parteiensystems seit 1945 zu verschaffen. Sie gibt das (Wieder-) Gründungsjahr der einzelnen Parteien und gegebenenfalls das Auflösungsjahr wieder. Zudem werden Umbenennungen, Abspaltungen und Zusammenschlüsse verdeutlicht. In die Grafik wurden alle Parteien aufgenommen, die bei einer Bundestagswahl mindestens ein Prozent der abgegebenen Stimmen erhielten (Ausnahmen zur Verdeutlichung der Parteiensystementwicklung: Bündnis 90 und WASG). Es werden die selbstgewählten Kurzbezeichnungen der Parteien bzw. die vom Bundeswahlleiter verwendeten Abkürzungen verwendet. Erläuterungen zu den Kurzbezeichnungen finden Sie in einer Tabelle weiter unten.
Von den hier aufgeführten Parteien gilt in der Regel die öffentliche Aufmerksamkeit nur wenigen, als relevant angesehenen Parteien. An den Bundestagswahlen nehmen jedoch sehr viel mehr Parteien teil. Ihre Anzahl variiert von Wahl zu Wahl beträchtlich: Waren es 1972 nur acht, so nahmen an der Bundestagswahl 1998 33 und bei der Bundestagswahl 2013 30 Parteien teil. Insgesamt ist die Zahl seit der Wiedervereinigung immer deutlich höher als in der alten Bundesrepublik.
Im Bundestag sind immer wesentlich weniger Parteien vertreten als an der Wahl teilnehmen, da das Wahlsystem – insbesondere die Fünfprozenthürde – dafür sorgt, dass nur eine begrenzte Anzahl Parteien parlamentarisch repräsentiert ist. Dies ist politisch gewollt, um eine zu große Zersplitterung des Parlaments und damit eine schwierige Regierungsbildung zu vermeiden.
Bei der ersten Bundestagswahl 1949 wurde die Fünfprozenthürde nicht bundesweit angewandt: Eine Partei konnte in den Bundestag einziehen, wenn sie die Hürde in nur einem Bundesland übersprang. Daher waren damals 10 Parteien (sowie drei parteiunabhängige Abgeordnete) vertreten. Die Einführung der bundesweiten Fünfprozenthürde ab 1953 und der Konzentrationsprozess im Parteiensystem führten jedoch schnell zu dem Dreiparteiensystem der 1960er- und 1970er-Jahre aus CDU/CSU (in einer Fraktionsgemeinschaft), SPD und FDP.Mit der Bundestagswahl 1983 traten die Grünen hinzu, und ab 1990 gab es im Bundestag ein Fünfparteiensystem: Bei der ersten Bundestagswahl nach der Wiedervereinigung 1990 scheiterten zwar die westdeutschen Grünen an der für Ost und West getrennt geltenden Fünfprozenthürde, dafür waren jedoch die ostdeutsche Listenvereinigung Bündnis 90 / Grüne-BürgerInnenbewegung und die damalige PDS parlamentarisch vertreten.Die Grünen und das zur Partei umgewandelte Bündnis 90 vereinigten sich 1993 und zogen ein Jahr später als Bündnis 90 / Die Grünen in den Bundestag ein. Die PDS scheiterte 1994 zwar an der Fünfprozenthürde, erreichte jedoch vier Direkt-mandate und konnte so von der Grundmandatsklausel profitieren, die ihren Wiedereinzug in Fraktionsstärke sicherte; 2002 bis 2005 war sie allerdings nur mit ihren beiden Direktmandaten im Bundestag vertreten. Bei der Bundestagswahl 2013 scheiterte die FDP mit 4,8 Prozent an der Fünfprozenthürde und war daher nicht mehr im Bundestag vertreten, 2017 konnte sie jedoch wieder einziehen. Zudem gelang es der AfD, als drittstärkste Kraft in den Bundestag einzuziehen. Damit sind zum ersten Mal seit 1953 wieder sechs Fraktionen im Parlament vertreten.
Erläuterungen zu den dargestellten Parteien
Kurzbezeichnung
Erläuterung
Datenquellen
Grafik und Text wurden zum einen aus den Angaben des Bundeswahlleiters zu den Bundestagswahlen und zum anderen aus den Informationen der folgenden Handbücher zu den deutschen Parteien zusammengestellt: Decker, Frank/Neu, Viola (Hrsg.), 2018 (in Vorbereitung): Handbuch der deutschen Parteien, 3. Aufl., Wiesbaden. Niedermayer, Oskar (Hrsg.), 2013: Handbuch Parteienforschung, Wiesbaden. Stöss, Richard (Hrsg.), 1983: Parteien-Handbuch, 2 Bände, Opladen.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Es sind alle Parteien aufgeführt, die – einem in der international vergleichenden Wahlforschung oft verwendeten numerischen Abgrenzungskriterium folgend – bei Bundestagswahlen mindestens einmal mindestens 1 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben (Ausnahmen zur Verdeutlichung der Parteiensystementwicklung: B90 und WASG).
An der Wahl teilnehmende Parteien sind Parteien, die an der jeweiligen Wahl mit mindestens einer Landesliste teilgenommen, d.h. sich um die Zweitstimme beworben haben, auch wenn sie keine einzige Stimme bekommen haben sollten. Zusätzlich treten immer noch weitere Parteien nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten an (2017: acht weitere Parteien). Als im Bundestag eigenständig vertreten werden alle Parteien angesehen, die im Bundestag mit einer Fraktion, Fraktionsgemeinschaft, Gruppe oder mit eindeutig als Parteivertreter gewählten Abgeordneten vertreten sind. Dies bedeutet: Da CDU und CSU immer eine feste Fraktionsgemeinschaft gebildet haben, werden sie als Einheit gezählt, und die PDS wird in der Legislaturperiode 2002-2005 als im Bundestag vertreten gezählt, da – trotzt des Scheiterns an der Fünfprozenthürde und der Grundmandatsklausel – zwei direkt gewählte Parteivertreterinnen im Bundestag saßen.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit